Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Alle Kinder sind gleichgestellt. Die Frau wird dann nicht beachtet, wenn Sie von Ihr keinen Unterhalt zu erwarten hätten.
Beachten Sie, dass Sie vom Netto noch einiges abziehen können (Fahrtkosten, Altersvorsorge etc.). Lassen Sie den Unterhalt ggf anwaltlich berechnen - mehr dazu:
https://youtu.be/62jcMhqfAEk
und sparen Sie ggf Steuern
https://youtu.be/vKMvSld1M8E
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag
Endeffekt bin ich nicht schlauer .
Meine frage war was man da Zahlen muss an das 1 Kind von der ersten Beziehung !
Nachdem ich aber wieder geheiratet habe und 2 Kinder habe mit meiner jetzigen Frau !
Wie berechnet man dies in der DD ?
Sie können vermutlich gar nicht selber berechnen: hier die Formel: da alle 3 Kinder quotal den selben Anteil erhalten aus dem Nettoeinkommen abzüglich aller möglichen Abzüge (diese teilen Sie ja nicht mit, daher keine Aussage möglich) unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes ergibt die Prozentzahl der Düsseldorfer Tabelle - wenn Unterhaltsberechnungen so einfach wären, bräuchte man keine Anwälte mehr!