Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,
danke für Ihre Anfrage, welche ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt beantworte:
Den sog. Ausbildungsunterhalt müssen Sie dann nicht mehr zahlen, wenn Ihr Sohn die erste berufsqualifizierende Ausbildung endgültig nicht bestanden oder zu Ende geführt hat. Dies ist hier offen-sichtlich der Fall. Zwar bejaht die Rechtsprechung bei einer krankheitsbedingten Verzögerung oder einem krankheitsbedingten Nichtbestehen einer Prüfung oft die Unterhaltspflicht. Wenn ich Sie recht verstanden habe, ist wegen der epileptischen Veranlagung des Kindes bzw. seiner Zukunftsplanungen hier aber gar nicht mehr von einem Erreichen des Abschlusses auszugehen, so dass zukünftig KEIN Ausbildungsunterhalt mehr zu zahlen ist. Erziehungsunterhalt ist altersbedingt ohnehin kein Thema mehr.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, ob Ihr Sohn EU-Rente erhalten wird. Denn mit Ihrem Bericht sehe ich nicht, wie er die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Rentenversi-cherungsbeiträge) erfüllen wird. Deswegen ist nicht auszuschließen, dass über den "Umweg" Träger der Sozialhilfe doch wieder Forderungen auf Sie zukommen- aber das war ja nicht Ihre eigentliche Frage.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
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ich habe erfahren das mein sohn bis september arbeitslos gemeldet ist, aber nicht vermittelbar ist wegen seiner krankheit, danach fählt er in hartz IV.bis zu welchem alter zahle ich dann?da ich aus zweiter ehe noch minderjährige kinder habe 14+13 und sie alleine erziehen muß da meine frau vor 2 jahren verstorben ist.bin ich nicht mehr bereit für ein kind zu zahlen das nicht arbeiten will!!!außerdem bin ich im winter von meiner arbeitsstelle ausgestellt,da ich im baugewerbe arbeite
Guten Abend,
der Erziehungsunterhalt endet idR mit der Volljährigkeit, wie ich schon kurz schrieb. Für den Ausbildungsunterhalt, Ihre eigentliche Frage, sehe ich keinen Raum mehr. Deswegen meine ich, Sie sind für die Zukunft nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Etwas anderes bleibt die Frage, ob die Träger staatlicher Leisungen, welche evt. für Ihren Sohn aufkommen werden, sich nicht irgendwann bei den Eltern melden werden.
Mit freundlichen Grüssen
RA Schimpf