Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist wenig wahrscheinlich, dass diese Affäre auf solche Weise schwanger geworden ist, und diese Frau Sie nur in Panik versetzen will. Mit einem funktionierenden Verhütungsring kann eigentlich gar nichts passieren.
Wenn dem aber wirklich so sein sollte, dann ist folgende Berechnung maßgeblich:
Das Kind hat einen vorrangigen Unterhaltsanspruch nach Düsseldorfer Tabelle. Bei Ihrem Nettoeinkommen von 2500 Euro sind die berufsbedingten Aufwendungen von 400 Euro für die Fahrten zum Arbeitsplatz deutlich höher als die üblicherweise anzuerkennenden 5 %, so dass Sie diese konkret nachweisen müssen.
Schulden, also Zins- und Tilgungsleistungen auf Kreditverpflichtungen sind i.d.R. auch abzuziehen.
Kosten für Lebensmittel, Versicherungen, Miete sind nicht abzugsfähig, da diese vom Selbstbehalt zu bestreiten sind. Das Einkommen Ihrer Frau spielt keine Rolle.
Gegenüber minderjährigen Kindern liegt Ihr Selbstbehalt bei 1080 Euro.
Geschätzt, Sie kommen so auf ein bereinigtes Einkommen in der 2. Stufe der Düsseldorfer Tabelle (1501 Euro bis 1900 Euro) haben Sie eine Unterhaltsverpflichtung von 241 Euro gegenüber dem Kind (das halbe Kindergeld von 92 Euro ist bereits berücksichtigt).
Gegenüber der Kindsmutter richtet sich die Unterhaltsverpflichtung nach deren eigenem Gehalt,
§ 1615 l BGB
. Ihr gegenüber haben Sie einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
Die beiden Kinder sind vorrangig zu berücksichtigen. Für Ihr erstes Kind (3 Jahre) besteht (fiktiv) ebenso eine Unterhaltspflicht in Höhe von 241 Euro, so dass Ihr Einkommen in Höhe von 1200 Euro + 2 x (241 Euro) = 1682 Euro unangetastet bleiben muss. Darin sind die Schulden und berufsbedingten Aufwendungen und ein Erwerbsanreiz von 1/7 noch gar nicht enthalten. Es ist also davon auszugehen, dass Sie der Frau mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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