Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltschilderung wie folgt beantworten möchte:
Für die Frage ob vorliegend wirksam ein Vertrag zu Stande kam, wird es darauf ankommen, ob und inwiefern Sie Ihr Widerrufsrecht fristgemäß ausübten. Dahingehend stellt sich zunächst die Frage, ob bzw. wann Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Sollten Sie nicht in Textform (E-Mail, Fax, Brief etc.) belehrt worden sein, beträgt die Widerrufsfrist 6 Monate ab Vertragsschluss. Sollten sie erst nach Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden seien, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Sollte Ihnen die Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss in Textform zugegangen sein, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sollten Sie jeweils innerhalb der genannten Zeiträume ihren Widerspruch gegen den Vertragsschluss erklärt haben, halte ich die Forderung des Gegners für unberechtigt.
Meines Erachtens sind die AGB ihres Gegners hinsichtlich der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag zu Stande kam, wenig aufschlussreich bzw. sogar widersprechend. Ich gehe aus diesem Grund davon aus, dass der Vertrag mit Inanspruchnahme der Leistung - dem Versenden der sms - zu Stande kam.
Um ihre Frage abschließend beantworten zu können, benötige ich noch verschiedene Informationen.
Es ist von Interesse, an welchem Tag Sie die sms mit dem genannten Service versandten. Zu welchem Zeitpunkt erhielten Sie die Widerrufsbelehrung per E-Mail bzw. erhielten Sie eine solche überhaupt? Wann erhielten Sie die erste Zahlungsaufforderung? Wann widersprachen sie im Anschluss dem Vertrag?
Bitte legen Sie die gewünschten Informationen kurz (datumsgenau) dar.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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<a href=<"http://www.kanzlei-kaempf.net">>Kanzlei Kämpf - Internetrecht in München</a>
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Kämpf,
ich habe am 23.01. um 21:30 die SMS versendet ( in dem Glauben dies sei kostenfrei )
Am 12.02. erhielt ich dann eine Mahnung mit unter anderem folgendem Inhalt :
Sie haben sich bei 123simsen.com angemeldet und unseren Service in Anspruch genommen, was wir zweifelsfrei nachweisen können.
Versandzeit Absender Empfänger
23.01.2007 21:30:55 * *
Die Kündigungsfrist ist abgelaufen!
Sie haben bereits SMS versendet. Eine Kündigung ist damit nicht mehr möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch Ihre Nutzung beendet worden und der Vertrag ab sofort wirksam.
Sie haben nach der Eingabe Ihrer www.123simsen.com das Formular abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre Adresse mit einem Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie bestätigt und haben damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Eine Widerrufsbelehrung per eMail erhielt ich vorher überhaupt nicht, ist aber wie gesagt auf der Webseite ( außerhalb des Sichtbereiches )
Ich widersprach sofort am 12.02. per eMail dem Vertrag, doch das wurde ingnoriert, stattdessen kam am 16.02. die 2. Mahnung, der ich widerrum sofort widersprach und am 19.02. folgende Antwort :
Ihr Widerrufsrecht ist erloschen.
§ XI b) Widerrufsrecht
Hat 123simsen.com mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Dienstleistung begonnen oder hat der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst, ( wurden SMS versendet ), erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig.
Sie haben SMS versendet, was wir zweifelsfrei nachweisen können!
Am 24.02. kam die letzte Mahnung und am 04.03. die Info das die Angelegenheit dem Inkassobüro übergeben wurde !
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort !
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für die von Ihnen nunmehr zur Verfügung gestellten Informationen und die damit verbundene Nachfrage. Diese möchte ich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen , die Rechnung nicht zu bezahlen und sich auch nicht von den Einschüchterungsversuchen der Gegenseite (Inkassobüro etc.) beeindrucken zu lassen.
Denn ich habe bereits größte Bedenken, ob überhaupt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Gegenseite zu Stande kam.
Ausweislich der Homepage der Gegenseite sticht insbesondere im Zusammenhang mit den Worten 100 sms das Wort "gratis" ins Auge. Aus diesem Grund wird der geneigte Leser wohl davon ausgehen können, dass dieser Service kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Der Hinweis auf einen etwaigen Vertragsabschluss erfolgt lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem schlecht lesbaren, dunkel abgesetzten, unteren Teil der Hauptseite. Hierbei handelte es sich um eine überraschende Klausel, diese ist unwirksam.
Nach Ihrer Darstellung wollten Sie auch keinesfalls einen Vertrag mit der Gegenseite abschließen, sondern lediglich kostenfrei eine sms verschicken. Aus diesem Grund hatten Sie keinen für einen Vertragsabschluss notwendigen Willen. Die entsprechende Anfechtung haben sie bereits ausgesprochen.
Auch im Hinblick auf das angeblich herrschende Widerrufsrecht bleibe festzuhalten, dass die entsprechende Klausel in den AGB des Gegners unwirksam ist. Dies ergibt sich daraus, dass Sie sich dahingehend als Verbraucher von vornherein - also noch vor Vertragsschluss - damit einverstanden erklären, die Dienstleistung in Anspruch und damit das Widerrufsrecht zum Erlöschen zu bringen.
Da Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Widerrufsbelehrung in Textform (Fax, E-Mail, Brief etc.) erhielten, übten Sie ihr Widerrufsrecht auch fristgemäß aus, da die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.
Sollte Ihr Gegner versuchen, seine Forderung gerichtlich feststellen zu lassen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu Ihrer Unterstützung hinzuzuziehen. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt