Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Angaben wie folgt beantworten:
Ihren Schilderungen nach haben Sie in der Tat keinen wirksamen Vertrag geschlossen. Auch wenn mir die besagte Firma bislang unbekannt ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um eine der zahlreichen Firmen handelt, die unter Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das Transparenzgebot und die Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte Vertragsabschlüsse zu konstruieren versuchen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es hier sowieso nicht zu einer gerichtlichen Geltendmachung der behaupteten Forderung kommen, so dass Sie der Angelegenheit zumindest so lange gelassen entgegen sehen können, bis Ihnen ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden wird - gegen diesen müssen Sie dann unbedingt Widerspruch einlegen.
Ein Eintrag bei der Schufa ist ebenso unwahrscheinlich, da Sie der Verwendung Ihrer Daten hierfür auch zugestimmt haben müssten. Abgesehen davon ist ein unberechtigter Schufa-Eintrag mit einer bestrittenen Forderung rechtswidrig und kann ggf. Schadensersatzansprüche auslösen.
Sofern Sie dies wünschen, bin ich Ihnen in dieser Angelegenheit gerne behilflich und lasse der Gegenseite ein entsprechendes Schreiben zukommen. Die außergerichtlichen Kosten sind angesichts des vergleichsweise geringen Streitwertes relativ gering; überdies würde Ihnen der Einsatz für die Beantwortung dieser Frage angerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt