Guten Abend,
das ist natürlich eine mißliche Situation. Das Verkehrsunfallrecht basiert auf einer Gefährdungshaftung, d.h., um Ihren eigenen Schaden ersetzt zu erhalten, müssen Sie beweisen, daß die Gegenseite sich verkehrswidrig verhalten hat, konkret also Ihnen die Vorfahrt genommen hat. Wenn Sie diesen Beweis nicht führen können, können Sie Ihre Ansprüche auch nicht durchsetzen.
Sie sollten vorsorglich Ihre Werkstatt konsultieren, ob anhand des Schadensbildes an dem Fahrzeug auf den Art des Zusammenstoßes geschlossen werden kann. Häufig läßt sich aus dem Schaden an beiden Fahrzeugen der Unfall und -z.B. bei Höhenunterschieden vor Ort insbesondere auch der Unfallort rekonstruieren. Hier kann es auch hilfreich sein, daß Sie den Unfall nachträglich bei der Polizei melden, damit von dem gegnerischen Fahrzeug noch vor einer etwaigen Reparatur Lichtbilder aufgenommen werden können.
Vielleicht hilft auch ein Aushang bzw. ein Aufruf durch die Polizei in der örtlichen Presse, damit sich ggf. noch Zeugen melden.
Wenn dies alles nicht hilft, werden Sie aber leider keine Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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