Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
1. Es handelt sich hier um einen wirtschaftlichen Totalschaden, das ist eindeutig. Sie werden hier den „Zeitwert“ (entsprechende Haftungslage nach Ihrer Schilderung unterstellt) abzüglich des Restwertes ersetzen müssen oder den Zeitwert und den Wagen herausverlangen. Dagegen spricht zunächst nichts.
2. Eine Reparatur kommt hier nicht in Betracht. Die Mehrwertsteuer kann aber immer nur bei tatsächlicher Reparatur oder bei Neukauf in Betracht kommen. Dies muss der Eigentümer entsprechend nachweisen. Außerdem kann der Geschädigte auch keine vollen 16 % verlangen, da bei Gebrauchtwagen die Differenzbesteuerung nur als MWst anfällt (auf Unterschiedsbetrag zwischen Händlereinkaufspreis des Gebrauchten und des Händlerverkaufspreises!).
3. Ich erkenne nicht, wenn Sie den Schaden vollständig regulieren, dass die Versicherung hochstufen wird.
4. Er muss den Hochstufungsschaden exakt nachweisen. Bei welcher Versicherung er dann ist, spielt keine Rolle.
5. Ich sehe keine „versicherungstechnischen Forderungen“. Vielleicht spezifizieren Sie die Frage. Danke!
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mail<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!