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Unfall mit Firmenwagen - kann ich haftbar gemacht werden?

| 30. Juli 2011 07:35 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich arbeite in einem Handwerksbetrieb, beim rückwärts vom Hof fahren habe ich einen weiteren Firmenwagen beschädigt (Schaden insgesamt 1500€). Wagen stand im toten Winkel ich habe mich auf meinen Arbeitskollegen konzentriert der auf der Strasse den Verkehr beobachtete und mich einweisen wollte. Firmenwagen sind nicht Vollkasko versichert , im Arbeitsvertrag ist nichts aufgeführt. Nun soll ich die Hälfte also 750€ bezahlen.
Ist das so Rechtens ?
Tritt ggf. meine Versicherung dafür ein ?

Vielen Dank im voraus

30. Juli 2011 | 07:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der abgestuften Arbeitnehmerhaftung:

Da der Arbeitnehmer regelmäßig in vom Arbeitgeber geschaffenen Gefahrenbereichen tätig ist, hat die Rechtsprechung diesen oben genannten Grundsatz entwickelt.

Konkret unterscheidet das BAG wie folgt:

Bei leichter Fahrlässigkeit haften Arbeitnehmer gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und
erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz grund-sätzlich voll.
Zudem muss der Arbeitgeber das Verschulden Ihres Arbeitnehmers beweisen (§ 619a BGB ).

Ob hier wirklich eine anteilige Haftung aufgrund des Vorliegens einer mittleren Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist anzuzweifeln, hängt aber von allen konkreten Einzelfallumständen ab.

Ich meine aber nach meiner ersten vorläufigen Einschätzung, Sie sollten sich hier dagegen zur Wehr setzen, ggf. besteht auch nur eine Haftungsquote von 25 %.

Dieses ist auch letztlich für die KfZ-Versicherung von Bedeutung (> Höherstufung/Beiträge etc.):

Bei einem Unfall kommt für den Schaden in der Regel die für den Firmenwagen vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung auf. Ereignet sich der Unfall bei einer "Privatfahrt" muss der Arbeitnehmer u. U. die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung aus eigener Tasche zahlen, was hier aber nicht vorliegt. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch andere Reglungen vereinbaren, was aber hier nach Ihren Angaben wohl nicht der Fall ist.

Sprechen Sie also Ihren Arbeitgeber auf die Versicherung an und sagen Sie ihm, dass dieses ein Versicherungsfall sein müsste, der zunächst über diese zu regulieren sei.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 30. Juli 2011 | 08:25

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