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Unengeldliches Leibgeding bestehend aus einem Wohnrecht

17. August 2016 11:17 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kevin Winkler, LL.M. (AUS)

Zusammenfassung

Erlischt ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht, wenn die berechtigte Person altersbedingt in ein Pflegeheim umzieht?

Nein, ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt grundsätzlich erst mit dem Tod des Berechtigten. Ein Auszug, auch wenn er dauerhaft in ein Pflegeheim erfolgt, führt nicht automatisch zum Erlöschen. Zu Lebzeiten des Wohnrechtsinhabers ist eine Löschung nur mit dessen notariell beurkundeter Zustimmung möglich.

Ich habe vor Jahren den Hof von meinem Vater ubergeben bekommen.Da mein Vater vor der Heirat mit meiner Mutter den hatte habe ich nach der Hofübernahme meiner Mutter ein unentgeldliches Leibgeding bestehend aus:
Ziff.1 Einem Wohnrecht,wonach meine Mutter berechtigt ist die Wohnung im EG bestehend aus ......Zimmern ausschließlich zu benutzen.
Ziff.2 Gewährung einer anderweitigen Wohnung auf dem Anwesen für den Fall der Zerstörung des Wohngebäudes.

Im Grundbuch ist Eingetragen:
Ziff.1 bestellten Wohnungsrechts an Flst.Nr. .... alls beschränkte persönliche Dienstbarkeit und die Sicherung der zu Ziff.2 - 3 bestellten Rechte durch Reallast wird bewilligt und beantragt,und zwar gem § 49 GBO als Leibgeding zu Gunsten von Frau.......... mit dem Vermerk,Daß zur Löschung der Nachweis des Todes genügt.

Problem: Da meine Mutter Altersbedingt nicht mehr in der Wohnung leben kann ist sie in ein Heim für betreutes Wohnen gezogen und will nach eigener Angabe auch nicht mehr in ihre Wohnung zürück.

Meine Frage: Wenn meine Mutter Altersbedingt nicht mehr Wohnen kann erlischt dann auch das Wohnrecht? Oder kann ich das Wohnrecht löschen lassen,danmit ich selbst die Wohnung nutzen kann. Zur Zeit steht die Wonung
leer.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann von Ihnen nach der bestehenden Regelung das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn durch Sterbeurkunde das Versterben Ihrer Mutter als Berechtigter nachgewiesen werden. Zu Lebzeiten Ihrer Mutter kann dieses Recht aber grundsätzlich nicht einseitig entzogen werden. Auch erlischt es nicht automatisch, wenn die berechtigte Person auf Dauer in ein Senioren- oder Pflegeheim umzieht. Um das Wohnrecht aus dem Grundbuch löschen zu können, darf es grundsätzlich zu Lebzeiten der Zustimmung des Wohnrechtsberechtigten. Die Zustimmung wäre dann, wie auch die ursprüngliche Einräumung des Wohnrechts, an die notarielle Beurkundungsform gebunden, um eine Löschung beim Grundbuchamt erwirken zu können.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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