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Umzug nach Irland, gesetzliche Familienversicherung

| 2. März 2022 03:53 |
Preis: 75,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
Ich bin 50+ und in Deutschland gemeldet und freiwillig gesetzl. krankenversichert. Oft in Deutschland, lebe aber meist in Taiwan, wo ich freiberufl. arbeite und in Deutschland versteuere. Mit der gesetzl. KV war mündlich abgesprochen/erfragt, dass ich das auch so beibehalten kann, wenn ich meist im Ausland (Taiwan) bin.
Meine Frau (Taiwanerin) und mein Sohn (Deutscher u. Taiwaner, 10 Jahre alt) leben mit mir zusammen in gemeinsamer Wohnung in Taiwan. Sind sind derzeit NICHT in meiner Familienversicherung enthalten (nur ich bin bei der gesetzl. KV in Deutschland versichert und mit deutscher Adresse gemeldet, wo ich auch ein paar Räume im elterl. Haus bewohne, wenn ich vor Ort bin). Frau und Sohn sind derzeit nur in Taiwan behördlich gemeldet.

Nun planen wir wahrscheinlich den Umzug nach Irland, wo mein Sohn eine wohl private (aber staatl. anerkannte) irische Schule besuchen wird.

Frage 1: Kann ich ihn in Deutschland anmelden (wir wären vor Umzug nach Irland wohl ein paar Wochen in Deutschland) und auch angemeldet lassen? Das könnte ja problematisch wegen der Schulpflicht in Deutschland sein. Müsste ich dann mit der Schulbehörde "verhandeln"?
Ich selbst wollte eigentlich in Deutschland gemeldet bleiben, aber könnte meinen Sohn vor Umzug wieder abmelden. Wir alle hätten dann den Lebensmittelpunkt in Irland.

Frage 2: Kann ich Frau und Sohn (Frau hat kein eigenes Einkommen) oder alternativ nur Sohn (für den Fall, dass Frau in Irland auch freiberufl. tätig wäre) in meiner Familienversicherung in Deutschland haben? Wir würden dann die deutsche Familienversich. etwa für unseren Sohn in Anspruch nehmen wollen, wenn er bei Urlaub in Deutschland erkrankt.

Zu Frage 2 finden sich 2 anwalt. Meinungen in Google: Einmal nein und einmal "ja, wenn das EU-Land auch Familienversicherung kennt*", aber beide Fälle sind nicht genau mit unserer Situation übereinstimmend.

Vielen Dank im Voraus.

* Irland hat Steuerfinanz. der Krankenversicherung

2. März 2022 | 09:19

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind in § 10 SGB V geregelt.

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 3 bis 8, 11 bis 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen (Entlassungsentschädigungen), die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, wird das zuletzt erzielte monatliche Arbeitsentgelt für die der Auszahlung der Entlassungsentschädigung folgenden Monate bis zu dem Monat berücksichtigt, in dem im Fall der Fortzahlung des Arbeitsentgelts die Höhe der gezahlten Entlassungsentschädigung erreicht worden wäre; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt.


An Hand der genannten Vorschrift können Sie bereits erkennen, dass es an der ersten Voraussetzung mangelt.

Ihr Sohn und Ihre Frau haben nach einem Umzug aus Deutschland hier keinen Wohnsitz mehr.

Entscheidend für die Beurteilung ist nicht eine reine Meldeadresse. Es kommt auf den persönlichen Lebensmittelpunkt an und auch diesen hat Ihr Sohn in Deutschland nach einem Umzug nicht.

Allein eine Anmeldung Ihres Sohnes wird daher auch nicht ausreichen.

Auch das Sozialversicherungssystem in Irland ändert daran nichts. Ihr Sohn ist auch in Irland krankenversichert.

Bei einer Anmeldung Ihres Sohn werden Sie das Problem mit der Schulpflicht haben.

Hier werden Sie dann eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Dazu müssen Sie nicht nur die Befreiung begründen, sondern zudem auch eine Bestätigung der Bildungseinrichtung in Irland beibringen, dass der Sohn dort unterrichtet wird.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 2. März 2022 | 09:27

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