Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Was kann ich tun?"
Sie sollten dringend einen Anwalt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung und Beendigung der Familienversicherung beauftragen.
Sollten Sie dazu finanziell nicht in der Lage sein, können Sie Beratungs- und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.
Alternativ können Sie natürlich auch das Gespräch mit Ihrer Kasse suchen.
Zu Ihrer Sache selbst:
Bei Ihnen ist nach Ihrer Schilderung bereits einiges im Argen was Ihre Krankenversicherung betrifft.
Zum einen wurde Ihnen die Familienversicherung rückwirkend beendet (daraus resultiert wohl auch die Forderung der KK), weil die Voraussetzungen nach § 10 SGB V
(nicht mehr) vorlagen.
Zum anderen haben Sie wohl auch noch den Zeitpunkt für die freiwillige Weiterversicherung nach § 9 SGB V
verpasst. Mir ist allerdings unklar, was Ihr neuer Steuerbescheid mit der Sache zu tun hat, da eine Einstufung ohnehin zunächst nur vorläufig erfolgt.
Weiter unklar ist wieso so im Jahr 2011 - also offenbar vor Beendigung der Familenversicherung davon ausgingen nicht versichert zu sein, da seit spätestens 2009 eine Versicherungspflicht gibt, die Sie im Jahre 2011 also auch grundsätzlich erfasst hat.
Die Aufarbeitung dieser Unklarheiten kann im Rahmen einer Onlineberatung nicht erfolgen, weil die zugrunde liegenden Bescheide eingesehen werden müssen. Insofern sollten Sie sich also - wie oben beschrieben - an eine sozialversicherungsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vor Ort wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 18.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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