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Umschreibung EU-Führerschein

| 9. Juli 2012 20:43 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Jahre 2002 ist mir aufgrund einer Alkoholfahrt >1,6 Promille in D. der Führerschein entzogen wurden. Eine angeordnete MPU habe ich nicht bestanden.

Da ich aufgrund von 2 Auslandssemestern sowie einer 6-monatigen Anstellung in Irland gelebt habe, habe ich dort im Jahr 2006 einen irischen Führerschein erworben. Die Sperrfrist war zu diesem Zeitpunkt schon lange abgelaufen. Auf dem irischen Führerschein steht mein damaliger irischer Wohnsitz.

Seitdem ich wieder in Deutschland lebe bin bereits 4xmal von der deutschen Polizei wegen geringfügiger Verkehrsdelikte bzw. wegen allgemeiner Verkehrskontrollen angehalten worden. Die Gültigkeit des FS wurde bislang nicht angezweifelt. Allerdings bin mir trotzdem nicht sicher, ob ich mich rechtmäßig verhalte.

Lt. mehrerer EUGH-Urteile (zuletzt 26.04.12) scheint der Führerschein gültig, aber auch gibt es verschiedene Angaben im Internet!?

Da der irische Führerschein auf nur 10 Jahre gültig ist, wird mich hier in 3 Jahren (auch bei 100%iger Gültigkeit in D.)wieder die Vergangenheit einholen. Da ich keinen irischen Wohnsitz mehr habe, würde das Land Irland entweder keinen neuen FS ausstellen oder nur mit deutschen Wohnsitz.

Daher würde ich gerne (muss) den irischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister liegt mir vor.
Es ist folgendes festgehalten:
Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis §3 StVG
Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlaubnis:
Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis (2. EU-FS Richtlinie)
Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
311 Neigung zur Trunksucht

Meine Fragen:

1.Gültigkeit der irischen Fahrerlaubnis in Deutschland?

2.Umschreibung der Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein
Besteht hier ein Risiko der völligen Aberkennung bzw. der Untersagung in Deutschland?
Muss die MPU nachgeholt werden?

3.Falls Deutschland lt. EUGH rechtlich umschreiben müsste, aber trotzdem die Fahrerlaubnis aberkennt
- Würde eine Verkehrs-RS-Versicherung ein Verfahren gegen die Straßenverkehrsbehörde tragen?
- Darf der irische Führerschein eingezogen werden oder für Deutschland ungültig gestempelt werden, oder "lediglich" der deutsche FS verwehrt werden und der irische Führerschein behält bis zum Ablauf seine Gültigkeit(auch in Deutschland)?

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der irischen Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz in Irland hatten, haben Sie das sog. Wohnsitzerfordernis erfüllt und eine wirksame Fahrerlaubnis erworben.

Nach einem Urteil des EuGH vom 6.4.2006 -C-227/05 - besteht eine generelle Pflicht zur Anerkennung einer nach Ablauf einer Sperrfrist im EU-Ausland wirksam erworbenen Fahrerlaubnis; die Anerkennung darf nicht deshalb versagt werden, weil sich ihr Inhaber nicht der im Inland erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat.

Vor diesem Hintergrund zu Ihren Fragen:

1. Gültigkeit der irischen Fahrerlaubnis in Deutschland?

Die Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig. Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz länger als 6 Monate in Deutschland haben, müssen Sie die Fahrerlaubnis jedoch umschreiben lassen.

2.
Umschreibung der Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein
Besteht hier ein Risiko der völligen Aberkennung bzw. der Untersagung in Deutschland?
Muss die MPU nachgeholt werden?

Wie oben dargelegt muss die Fahrerlaubnis anerkannt werden. Eine Aberkennung oder Untersagung ist nicht zulässig. Eine MPU kann nicht verlangt werden.

3.
Falls Deutschland lt. EUGH rechtlich umschreiben müsste, aber trotzdem die Fahrerlaubnis aberkennt
- Würde eine Verkehrs-RS-Versicherung ein Verfahren gegen die Straßenverkehrsbehörde tragen?
- Darf der irische Führerschein eingezogen werden oder für Deutschland ungültig gestempelt werden, oder "lediglich" der deutsche FS verwehrt werden und der irische Führerschein behält bis zum Ablauf seine Gültigkeit(auch in Deutschland)?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst im Allgemeinen auch Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g ARB). Ob Sie dies versichert haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen oder durch eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.

Solange die irische Fahrerlaubnis gilt, dürfen Sie damit jedenfalls in IRLAND ein Kfz führen. Der irische Führerschein darf nicht eingezogen oder ungültig gestempelt werden. Um in DEUTSCHLAND für länger als 6 Monate eine gültige Fahrerlaubnis zu erlangen müssen Sie die irische Fahrerlaubnis UMSCHREIBEN lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2012 | 22:54

Sehr geehrter Herr Moosmann,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Umschreibung des Führerschein innerhalb von 6 Monaten ist meiner Ansicht bei EU/EWR nicht erforderlich. Hier müsste § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung greifen: Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

Meine Nachfrage bezieht sich aber eher auf eine MPU. Besteht hier definitiv nicht die Möglichkeit, dass das Straßenverkehrsamt aufgrund der Eintragung im Verkehrszentralregister s.o. eine MPU anordnet?

Können Sie mir hierzu eventuelle Rechtsvorschriften liefen. Da ich beruflich im Vertrieb tätig bin, muss ich vor der Umschreibung 100%-ig auf der sicheren Seite sein.

Ich möchte mich nochmals bedanken!










Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juli 2012 | 14:41

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

1.
Sie haben natürlich Recht. Da es sich um eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat handelt, ist diese nach einer Wohnsitzverlegung nach Deutschland uneingeschränkt gültig und muss nicht innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Ich bitte, mein Versehen zu entschuldigen.

2.
Nach Ihren Angaben ist Ihre irische Fahrerlaubnis jedoch nur 10 Jahre gültig.

Wie Sie richtig vermuten wird eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis nicht möglich sein, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten.

Sie werden daher rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der irischen Fahrerlaubnis einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis stellen müssen.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU ist in § 30 FeV geregelt. Danach bestehen für solche Antragsteller zwar gewisse Erleichterungen, insbesonder ist keine Fahrausbildung und keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Anwendbarkeit der Bestimmung über die Anordnung einer PMU zur Klärung von Eignungszweifeln (§ 11 Abs. 3 FeV) ist jedoch nicht ausgeschlossen.

3.
Nach Ihren Angaben ist im Verkehrszentralregister (nur) die Versagung der Fahrerlaubnis eingetragen.

Diese Eintragung kann Ihnen vorgehalten werden, solange die Eintragung nicht getilgt ist (§ 29 Abs. 8 StVG ).

Die Tilgungsfrist beträgt bei einer Versagung der Fahrerlaubnis 10 Jahre (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG ).

Nach § 29 Abs. 5 StVG beginnt die Tilgungsfrist erst 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung (Versagung der Fahrerlaubnis). Die Frist beträgt daher insgesamt 15 Jahre (5 Jahre + 10 Jahre).

Die Tilgungsfrist wird bis zum Ende der Geltungsdauer Ihrer irischen Fahrerlaubnis wohl noch nicht abgelaufen sein, sodass die Eintragung im Verkehrszentralregister Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch vorgehalten werden können wird.

Sie können somit leider nicht sicher sein, dass keine MPU angeordnet werden wird.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigerere Nachricht geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann

Bewertung des Fragestellers 13. Juli 2012 | 19:04

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Die erste Einschätzung zum Fall war verkehrt und die Antwort auf die Nachfrage deckte sich somit nicht mit der ersten Auskunft

"
Stellungnahme vom Anwalt:

In der Antwort war nur ein kleines Detail versehentlich unrichtig beanwortet worden, weil am späten Abend der Gesetzestext nicht genau gelesen wurde. In der Beantwortung der Nachfrage habe ich dies korrigiert und mich entschuldigt. Und dann beanstandet der Fragesteller, dass der unrichtige Teilaspekt
richtig gestellt wurde. WAS SOLL DENN DAS ??