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EU-Führerschein / MPU umgehen

6. November 2021 10:05 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

zu meinem Sachverhalt:

Vor ca. 10 Jahren habe ich wegen Cannabis meine Fahrerlaubnis wegen Cannabis verloren. Ich hatte damals einen italienischen Führerschein, der mir nicht dauerhaft entzogen wurde. Nach der Sperrzeit wurde nur darauf hingewiesen, dass ich nicht mehr in Deutschland fahren darf, bis ich eine positive MPU vorgelegt habe. Seitdem bin ich in Deutschland auch nicht mehr gefahren. Anschließend bin ich nach Spanien gezogen und habe dort einen EU-Führerschein gemacht.

Ich habe mit einem Verkehrspsychologen der MPU-Akademie gesprochen und mir wurde mitgeteilt, dass ich mit meinem spanischen Führerschein in Deutschland nicht fahren darf, da ich ja noch keine positive MPU vorgelegt habe. Es bestehen daher aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde immer noch Zweifel an meiner Fahreignung. Aber um 100 % sicher zugehen, sollte ich noch einmal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Rate ziehen. Können Sie mir hierzu bitte ganz konkrete und verbindliche Angaben geben, denn ich möchte nicht Probleme mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen.

6. November 2021 | 17:38

Antwort

von


(206)
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44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
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Sehr geehrter Fragesteller, 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte.

Der Ansatz des Verkehrspsychologen ist nicht richtig.

Wenn Sie im EU-Ausland nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist ordnungsgemäß, vor allem also unter Beachtung des Wohnsitzerfordernisses, eine Fahrerlaubnis erworben haben, ist diese auch in Deutschland anzuerkennen.

Wenn Sie vor dem Erwerb der spanischen Fahrerlaubnis auf die italienische Fahrerlaubnis verzichtet haben, können Sie die spanische Fahrerlaubnis auch in Deutschland nutzen.

Wenn Sie die italienische Fahrerlaubnis allerdings behalten und mit der spanischen Fahrerlaubnis die zweite Fahrerlaubnis erworben hätten, wäre dies ein Problem.

Denn nach EU-Recht dürfen Sie nur Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis sein.

Dann würde die spanische Fahrerlaubnis als nicht rechtmäßig erworben gelten und dürfte in Deutschland nicht genutzt werden.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen 

Jeromin 
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht


ANTWORT VON

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