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Umsatzsteuer Kleinunternehmer - Werde ich für 2008 USt an das Finanzamt nachträglich abführen müssen

8. Juni 2009 14:24 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte 2007 einen Umsatz als Kleinunternehmer, der unter € 17.500 lag.
Im Jahr 2008 lag mein Umsatz bei € 40.000, also noch unterhalb der € 50.000 Grenze für Kleinunternehmer. Muss ich für 2008 jetzt eine Ust-Erklärung abgeben? Werde ich für 2008 USt an das Finanzamt nachträglich abführen müssen?

Noch ein Hinweis: ich habe zum 31.12.2008 den Geschäftbetrieb aufgegeben.

Vielen Dank für die Bearbeitung meines Falles!
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

anhand Ihrer Anfrag antworte ich wie folgt:

Nein, in dieser Konstellation sind Sie Kleinunternehmer geblieben.

Erst ab dem Jahre 2009 hätten Sie Ihre Umsätze mit Umsatzsteuer ausweisen müssen.

Die Schätzung des Umsatzes ist eine Prognose, rückwirkend müssen Sie also keine Umsatzsteuer abführen und damit auch keine Umsatzsteuererklärung machen (Sie hatten Ihre Rechnungen ja als Kleinunternehmer ausgestellt).

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