Sehr geehrter Ratsuchender,
anhand Ihrer Anfrag antworte ich wie folgt:
Nein, in dieser Konstellation sind Sie Kleinunternehmer geblieben.
Erst ab dem Jahre 2009 hätten Sie Ihre Umsätze mit Umsatzsteuer ausweisen müssen.
Die Schätzung des Umsatzes ist eine Prognose, rückwirkend müssen Sie also keine Umsatzsteuer abführen und damit auch keine Umsatzsteuererklärung machen (Sie hatten Ihre Rechnungen ja als Kleinunternehmer ausgestellt).
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