von RA Helge Müller-Roden
Mußte 2013 wegen Einspeisung Photovoltaik ein Gewerbe anmelden. Für durchgeführte Buchhaltungsarbeiten, die ich als wiederkehrende Einnahmen in der Einkommensteuer erklärt und bezahlt habe, will das FA jetzt rückwirkend von mir plötzlich 5 Jahre Umsatzsteuer Es wird mir für den Überschuß ein Tota ...