Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Weg zum Wechselmodell ist grundsätzlich ähnlich wie bei der Durchsetzung von Umgangskontakten: Entweder Sie einigen sich mit der Mutter oder Sie führen eine gerichtliche Entscheidung herbei.
Allerdings: Das Wechselmodell erfordert in erheblichem Maße eine Zusammenarbeit beider Elternteile, weil eben beide je zur Hälfte und auch gemeinsam für alle wesentlichen Aspekte des Alltags eintreten müssen. Das funktioniert nur dann, wenn die Beziehung zwischen den Eltern von Achtung und Respekt geprägt ist und beide miteinander kooperieren wollen und können. Nach Ihrer Schilderung scheint es mir daran zu fehlen: Die Mutter hat Ihnen offenbar freiwillig nicht einmal den "normalen" Umgang einräumen wollen und Sie bezeichnen Ihre frühere Frau als "unkompetent und faul". Das sind nach meiner Einschätzung keine Voraussetzungen, bei denen ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl dient.
Sie sollten mit dem Jugendamt vor Ort sprechen und von dort eine erste Einschätzung einholen. Möglicherweise können die Mitarbeiter zu einer Lösung beitragen. Die könnte u. U. auch so aussehen, dass ohne Wechselmodell der Umgang erweitert wird, so dass Sie die Zeit haben, um Ihrem Sohn zu helfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-