Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst möchte ich vorab anmerken, dass Ihre Angaben etwas vage sind. Zu fragen wäre, was genau haben Sie über Ihren Freund ermittelt und was haben Sie gegenüber dessen Freunden und Bekannten etc. erklärt?
In welchem Umfang wird jetzt über Sie nachgefragt und konkret bei wem und durch wen (Anwalt oder Exfreund)?
Grundsätzlich können Sie sich natürlich gegen unbegründete Nachstellungen durch eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung wehren.
Werden gegen Sie noch unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, kommt eine Strafanzeige in Betracht.
Dies sollten und können Sie jedoch nur im persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt klären. Im Rahmen dieser Plattform ist dies leider nicht zu bewerkstelligen. Sie können einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen oder Sie mailen mir Ihre Telefonnummer zu und ich rufe Sie dann zurück, wenn Sie eine weitergehende Beratung/Vertretung wünschen. Ihr bisheriger Einsatz wird dann natürlich entsprechend angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Keller
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