Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Nach bisheriger Rspr. des BAG ist die Vereinbarung zulässig, dass etwaige Mehr- bzw. Überarbeit nicht bes. bezahlt, sondern durch die Grundvergütung mit abgegolten ist (BAG 24. 2. 1960 AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 11). Dies dürfte allerdings nur für leitende Angestellte gelten, die im Hinblick auf die hohe Vergütung regelmäßig die ganze Arbeitskraft der Firma zur Verfügung zu stellen haben. [Preis, Erfurter Kommentar]
Ungeachtet dieser Frage müssten Sie jede Überstunde und die Anordnung dieser darlegen und ggf. beweisen.
Daran scheitern die meisten Überstundenvergütungen, so dass ich hier momentan keine überwiegende Erfolgsaussicht sehe.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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