Sehr geehrter Fragesteller,
Gründe den Angaben nicht zu vertrauen, sind keine ersichtlich. Wichtig wäre hierbei dass sie sich jeweils eine schriftliche Bestätigung geben lassen und auch darauf achten, dass der Erblasser darin genau identifiziert ist.
Sollte im Nachgang dann doch eine Forderung geltend gemacht werden, so können Sie das entsprechende Schreiben dem entgegen halten und basierend auf dem Grundsatz von Trru und glauben dies als Argument dafür nehmen, dass auf die Geltendmachung verzicht wurde
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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Danke sehr schon mal. Ganz kurz im Schreiben/email vom Inkassobüro ist das genaue Aktenzeichen, wie aus dem Schriftstücken angegeben.
Jedoch ohne den Namen unserer Mutter, sollte das auch reichen ?
Besten Dank
Wenn Sie ein andered Schriftstück haben, welches iheMuttwe mir dem Aktenzeichen identifiziert ja
Ansonsten würde ich um eine ergänzende Ausführung bei der Gegenseite bitten