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Überhöhte Anwaltskosten

| 20. Februar 2016 14:47 |
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Familienrecht


Beantwortet von


23:37

Zusammenfassung

Schock über Anwaltsrechung für eine Trennungsvereinbarung

Mein Mann hat mir letztes Jahr im Mai offenbart, daß er eine Geliebte hat und die Kinder und mich verlassen will. Verlassen heißt in diesem Fall, daß er auszieht, obwohl das Haus ganz alleine ihm gehört und ich nie etwas davon bekommen werde. Er kann es auch nicht verkaufen oder ähnliches, weil es dann an seine Eltern zurückfällt. Vor lauter Schreck bin ich zum Anwalt und habe gefragt, was ich machen soll.
Dieser hat mir eine Trennungsvereinbarung bei einem Notar empfohlen, in der die Kinder und ich Wohnrecht Erhalten. Die Trennung der Konten und Autos und was es sonst noch gibt, haben wir vorher schon alleine geregelt haben. Er hat unseren Fall dann an einen Notar weitergeleitet, mit dem er sich die Büroräume teilt. Wir haben nie über Geld oder Gebühren gesprochen. Nie!
Der Notar hat dann ewig für die Trennungsvereinbarung gebraucht. Und auch nie über mögliche Kosten gesprochen. Und dann kam im September eine Rechnung über 975,00€. So viel verdiene ich im Monat gar nicht. Deshalb zahle ich diese in Raten ab. Als Streitwert wurde das Haus mitgerechnet. Für mich unverständlich.
Heute morgen jetzt der Schock. Der Anwalt hat eine Rechnung für die Vermittlung der Trennungsvereinbarung in Höhe von 1778,34€ geschickt. Wofür? Ich war vielleicht drei mal in seinem Büro, weil er die Einzelheiten für den Notar abgesprochen hat. Meist war er nichtmal persönlich da.
Warum muss ich beide bezahlen? Und warum in dieser Höhe? Ich fühle mich falsch beraten, denn wenn ich vorher gewusst hätte , was da auf mich zukommt, hätte ich nie so eine Vereinbarung machen lassen.
Wie komme ich aus dieser Nummer wieder raus ? Ich wäre ja bereit, ihm Stundenlohn für die Beratungsgespräche zu zahlen , aber das waren maximal zwei Stunden.

20. Februar 2016 | 15:43

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich vermute, dass Sie einem Missverständnis unterliegen: Sie schreiben selbst, dass der Anwalt die Trennungsvereinbarung an den Notar vermittelt habe. Dann haben Sie bei dem Rechtsanwalt allerdings vermutlich nicht nur eine Erstberatung in Anspruch genommen sondern ihn ganz offensichtlich mit der Formulierung einer Trennungsvereinbarung beauftragt, welche dann im Anschluss notariell beurkundet werden musste. Zwei Rechnungen sind dann die logische Konsequenz, nämlich eine für die notarielle Beurkundung und die andere für die Ausarbeitung durch den Rechtsanwalt.

Für die Formulierung der Trennungsvereinbarung darf der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebührt zzgl. Auslagenpauschale und MwSt in Rechnung stellen. Die Geschäftsgebühr beträgt regelmäßig einen 1,3-fachen Satz, darf aber bei umfangreicher oder komplexer Tätigkeit auf einen bis zu 2,5-fachen Satz erhöht werden. Die Höhe der Gebühr hängt dann vom Streitwert ab. Berücksichtigt man, dass die Trennungsvereinbarung das Wohnrecht zum Inhalt hatte, erscheint eine Kostennote von ca. 1.800 € nicht ungewöhnlich. Leider ist es mir im Rahmen der hier vorzunehmenden Erstberatung nicht möglich, diese genau nachzurechnen, da ich dafür die exakte anwaltliche Tätigkeit nachvollziehen und die konkrete Berechnung des Gegenstandswertes kennen müsste.

Da sich die anwaltliche Vergütung nicht nach dem vom Anwalt benötigten Zeitaufwand sondern nach dem Gegenstandswert bemisst, kommen Sie aus dieser Nummer höchstwahrscheinlich nicht wieder raus. Selbstverständlich sollten Sie mit dem Rechtsanwalt zunächst das Gespräch suchen, ihm von Ihrem Schock berichten und sich das ganze noch einmal erläutern lassen. Vermutlich wird der Anwalt Sie aber fragen, wieso Sie sich vorher nicht erkundigt haben, welche Kosten durch seine Tätigkeit voraussichtlich entstehen werden. Sie schreiben ja selbst, dass Sie über Geld gar nicht mit ihm gesprochen haben.

Zudem sollten Sie sich an Ihren Mann wenden: Auch wenn Sie allein den Rechtsanwalt beauftragt haben, war die Trennungsvereinbarung ja im Sinne von Ihnen beiden, so dass Sie ihn fragen sollten, ob er sich an den entstandenen Kosten beteiligt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2016 | 22:59

Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort. Wenn ich da nicht wieder rauskomme, was kann ich tun, um es zu bezahlen? Kann ich Beratungshilfe beantragen? Immerhin bekomme ich auch Wohngeld. Oder muß ich die Scheidung einreichen, um Prozesskostenbeihilfe zu bekommen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2016 | 23:37

Sehr geehrte Fragestellerin,

Prozesskostenhilfe bezieht sich immer bloß auf anwaltliche Tätigkeiten in einem Gerichtsverfahren, hilft hier also nicht weiter.

Beratungshilfe hingegen bezieht sich auf außergerichtliche Anwaltstätigkeiten, muss allerdings immer zu Beginn des Mandats beantragt werden, nicht rückwirkend. Wenn dem Anwalt Ihre wirtschaftliche Situation allerdings bekannt gewesen sein sollte, hätte er Sie über die Möglichkeit des Beratungshilfeantrags informieren müssen.

Wie schon erwähnt, sollten Sie das Gespräch mit dem Anwalt suchen und ihn dabei dann auch damit konfrontieren, dass Sie Beratungshilfe beantragt hätten, wenn er Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2016 | 13:30

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