Ich habe ,,noch' einen tschechischen Führerschein (Klasse A+B), der jetzt aber bald eingezogen wird durch Tschechien selbst, weil ich meinen damaligen Wohnsitz nicht begründen kann. Habe damals vor 5 Jahren ganz normal meine Prüfung gemacht und bestanden...
Meine Frage ist jetzt, wenn ich mich jetzt meiner MPU Auflage in Deutschland stelle und kann ein positives Gutachten bei der Führerscheinstelle vorlegen, kann ich mir dann diese entzogenen tschechischen Führerscheinklassen in Deutschland erteilen lassen? Oder muss ich jetzt eine Komplett neue FS-Prüfung machen? Ich habe ja trotzdem eine Prüfung in einer Fahrschule in CZ gemacht...
PS: Ich war noch nie im Besitz eines deutschen Führerscheins, nur eine deutsche Prüfbescheinigung für Mofas, mit der ich auch die Alkoholfahrt machte...
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Nach Ihren Angaben hatten Sie noch nie eine deutsche Fahrerlaubnis. Sie haben nur eine tschechissche Fahrerlaubnis, die aber eingezogen werden soll, weil Sie wohl das Wohnsitzerfordernis von 185 Tagen nicht darlegen können.
Sie haben dann keine gültige Faherlaubnis mehr
Wie Sie richtig vermuten, müssen Sie deshalb in Deutschland eine komlett neue FS-Prüfung machen. Dass Sie in Tschechien eine Prüfung gemacht und bestanden haben, spielt keine Rolle, da Sie keine g ü l t i g e Fahrerlaubnis erworben haben.
2.
Die MPU Aulage dient wohl der Überprüfung Ihrer Fahreignung wegen der Alkoholfahrt mit dem Mofa. Eine solche Auuflage ist zulässig, auch wenn die Alkoholfahrt "nur" mit dem Mofa erfolgt ist.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigerere Nachricht geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller1. April 2017 | 21:04
Ok Danke für Ihre schnelle Antwort....
Jetzt habe ich vor 1 Monat eine FAER beim KBA beantragt...
In dieser ist notiert, das ich einen tschechischen Führerschein habe der Klasse A und B.
Also nützt mir das auch nichts, das das beim KBA flensburg gespeichert ist ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. April 2017 | 21:31
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, das nützt Ihnen nichts, weil die Fahrerlaubnis UNGÜLTIG ist und Ihnen entzogen wird.