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True crime um eine GmbH & Co KG

| 5. Januar 2023 22:50 |
Preis: 75,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


20:17

Der Fall ist verzwickt. Vor ca. 2 Jahren wurde uns (ca. 35 Gesellschafter) nach Bewerbungsgesprächen von einem vorgeblich sehr reichen Mäzen Posten in einer zu gründenden, gemeinnützigen Stiftung versprochen. Zwischenschritt sollte die Gründung einer GmbH & Co KG sein, in die dann jeder Gesellschafter 20.000€ einbezahlt hat. Als Geschäftsführer wurde uns der Immobilienverwalter des angeblichen Mäzens durch diesen vorgeschlagen/ vorgesetzt. Anschließend erfolgte die Gründung der Firma und "unser" GF hat ohne unser Wissen defizitäre Immobilien aus dem Bestand des "Mäzens" gekauft. Aus der Stiftung ist nichts geworden, die Kripo ermittelt wegen Betrugs gegen den "Mäzen". Wir Gesellschafter stecken jetzt mit unserem GF und den Schrottimmobilien in der GmbH & Co KG fest. Dieser fühlt sich ebenfalls vom "Mäzen" betrogen, weil er die letzten Monate das Defizit i.H.v. 2.000€/Monat selber aufgefangen hat und gleichzeitig keinerlei Aufwandsentschädigung erhalten hat. Gleichzeitig verweigert er auch mit uns die Zusammenarbeit komplett. Wie kommen wir hier raus? Und wie sichern wir möglichst viel von unserem investierten Geld?

5. Januar 2023 | 23:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn der Geschäftsführer seiner Aufgabe nicht gerecht wird, dann sollte er abberufen werden. Insoweit bleibt bei Ihren Angaben unklar, wie genau Sie an der Gesellschaft beteiligt sind. Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern der Komplementär-GmbH bestellt und abberufen. Wenn Sie Kommanditisten sind müsste man schauen, wie Sie entsprechenden Einfluss auf die GmbH und deren Gesellschafter nehmen können.

Außerdem sollte der Kauf der Immobilien überprüft und dann angefochten oder rückabgewickelt werden. Nach Ihren Angaben wurde über den Ertrag dieser Immobilien getäuscht. Dann würde die Gesellschaft den Kaufpreis zurück erhalten und jedenfalls die Einlage wäre so gesichert.

Wenn das im Hinblick auf die Immobilien nicht möglich ist oder nicht gewünscht, dann kann zur Schadensbegrenzung auch erwogen werden diese weiter zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 5. Januar 2023 | 23:47

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Den Kauf werden wir anfechten. Wir (35 Personen) sind Kommanditisten, der GF ist gleichzeitig Gründer der komplementären GmbH. Können wir hier irgendwie Einfluss ausüben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2023 | 20:17

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Ergänzung.

Können Sie mir bitte eine E-Mail dazu schreiben, ob der Geschäftsführer der alleinige Gesellschafter der GmbH ist?

Wenn das der Fall ist müsste man überlegen, wie man ihn für sich gewinnen kann. Anderenfalls ist es sehr schwer für die Kommanditisten in diesem Fall einen Einfluss auf die Situation zu nehmen. Angefochten werden muss nämlich durch den Geschäftsführer der GmbH, weil dieser letztlich die Gesellschaft vertritt.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

Bewertung des Fragestellers 6. Januar 2023 | 20:28

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Vielen Dank für die äußerst kompetente und super schnelle Antwort!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. Januar 2023
5/5,0

Vielen Dank für die äußerst kompetente und super schnelle Antwort!


ANTWORT VON

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