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Trennung und Scheidung von Nigerianer nach 2,5 Jahren Ehe

24. Januar 2015 20:23 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Trennung einer Deutschen von einem Nigerianer nach 2,5 Jahren Ehe

Wir haben im Mai 2012 in Dänemark geheiratet. Mein Mann hatte vorher einen befristeten Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land. Sein Aufenthalt in D läuft im Sommer erst einmal ab, mein Mann hofft, dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können.

Relativ schnell hat sich für mich jedoch herausgestellt, dass es nicht passt. Viele lautstarke Auseinandersetzungen und teilweise auch körperliche, wenn auch nicht schwerwiegende, Angriffe bestätigten mich. Mein Mann arbeitet Teilzeit, schläft allerdings auch gerne, während ich unseren gesamten Lebensunterhalt sowie einige "für ihn" notwendige Dinge, wie Auto und Führerschein finanziert habe. Ich möchte mich trennen, er selbstverständlich nicht, da er beabsichtigt, eine Ausbildung oder gar ein Studium zu beginnen. Dies wiederum würde bedeuten, dass ich noch länger für ihn aufkommen muss, was mir, da mein reguläres Einkommen recht niedrig ist, nur durch diverse Nebenjobs, bislang möglich war. Um es kurz zu machen, ich arbeite und arbeite, während sich mein Mann ausruht, oder dreimal in der Woche ein Fitness-Studio besucht.

Wir leben in meiner Wohnung, d. h. Mietvertrag usw. laufen auf mich. Er will nicht ausziehen. Er sagt, wenn ich möchte, dass er geht, soll ich seine Sachen packen und vor die Tür werfen. Das ist nicht wirklich mein Stil.

Ich möchte nicht, dass ihm Nachteile entstehen, ich möchte aber auch nicht für die nächsten Jahre für ihn aufkommen müssen. Und ich möchte die Scheidung, weiß aber im Moment nicht, wie ich am geschicktesten vorgehe, da ich auch diese lautstarken Auseinandersetzungen nicht mehr ertragen kann.

Können Sie mir einen Rat geben, wie ich die ganze Sache am besten und unproblematischsten angehen kann. Ich bin momentan wirklich etwas ratlos.

24. Januar 2015 | 20:56

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass Sie seit mindestens 1 Jahr getrennt leben.
Es wäre daher tatsächlich ratsam, Ihren Mann aufzufordern, auszuziehen. Da Sie den Mietvertrag alleine unterschrieben haben, ist dies auch kein Problem.

Zur ausländerrechtlichen Problematik ist folgendes zu sagen: Ihr Mann erhält erst nach 3 Jahren Ehe (ab erstmaliger Ausstellung seines Aufenthaltstitels) einen von dem Bestehen der Ehe unabhängigen Aufenthalt.

Im Falle der Trennung wird er die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen können, da er über kein Einkommen verfügt.

Wenn Sie dies nicht wollen, besteht die Möglichkeit gegenüber der Ausländerbehörde keine Meldung zu machen.
Sie werden aber sicherlich nach Ablauf von 3 Jahren aufgefordert werden, mit Ihrem Mann die Ausländerbehörde aufzusuchen und zu erklären, ob Sie noch zusammenleben.
In dem Moment würden Sie gegenüber der Behörde falsche Angaben machen mit der Folge, dass Sie im schlimmsten Fall, falls dies herauskommt, mit einer Stafanzeige rechnen müssen.

Ich würde Ihnen zunächst einmal zur räumlichen Trennung raten. Wie Sie sich dann weiter verhalten, können Sie immer noch in Ruhe überlegen.

Gerne können Sie sich auch zur Besprechung der Angelegenheit mit meinem Büro in Erkrath in Verbindung setzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

ANTWORT VON

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