Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Trennung in Italien

27. August 2011 11:51 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin vor 5 Jahren aus Berlin nach Südtirol umgezogen. Seit 5 Jahren bin ich mit einem italienischen Mann zusammen und habe mit ihm ein 4 jähriges Kind. Jetzt geht die Beziehung in die Brüche und ich möchte mit dem Kind jetzt nach Berlin umziehen (ich habe dort eine Eigentumswohnung). Der Partner lässt mich nicht fahren und droht mit einer Anzeige, wenn ich das Land mit dem Kind verlasse. Eine Anwältin vor Ort hat uns gesagt, so sind die Gesetze und wenn ich zu Gericht gehe, dann Entscheidet das Gericht, dass das Kind dort bleiben soll, wo es 4 Jahre gewohnt hat (in der gewöhnliche Umgebung). Mich hält natürlich keiner in Südtirol auf, aber ich kann doch nicht ohne das Kind wegfahren und hier will ich auch nicht mehr bleiben. Wie hoch sind meine Chancen nach Berlin mit dem Kind zurückzuziehen, oder muss ich hier bleiben (in Südtirol) bis meine Tochter 18 Jahre alt ist, wie die Anwältin sagt. Ich bin mit dem Mann nicht verheiratet.
Wir haben uns schon im Juni getrennet und ich bin mit meiner Tochter nach Berlin gefahren. Damals hatte mein Partner nichts dagegen, er war sogar damit einverstanden. Ich bin zwar mit meiner Tochter alle 3 Wochen aus Berlin nach Südtirol zu Besuch zu ihm gekommen für eine Woche. Er war einverstanden, dass wir so leben. Dann sind wir am 06.08.2011 wieder zu ihm zu Besuch gekommen und auf ein mal hat es sich anders überlegt und lässt mich mit dem Kind einfach nicht zurück nach Berlin fahren. Ich bin rerrissen und weisse ich nicht wie es weiter gehen soll. Ich habe schon ein Kindergartenplatz in Berlin gefunden. Was soll man in solchen Fällen überhaupt machen?

27. August 2011 | 12:27

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

ohne anwaltliche Hilfe und einer gerichtlichen Entscheidung werden Sie hier nicht weiterkommen:

Hinsichtlich der elterlichen Gewalt einschließlich Aufenthaltbestimmung ist es nach italienischen Recht egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Es steht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Eltern, bedarf es immer einer gerichtlichen Entscheidung auch hinsichtlich des sicherlich sinnvollen Umzugs.

Denn wenn Sie nun einfach mit dem Kind das Land verlassen und nach Berlin umsiedeln, wird dieses als Fall der Kindesentziehung angesehen.

Diese Möglichkeit ist daher eine Verletzung im Sinne des Art. 3 HKÜ. Um dieses zu vermeiden, brauchen Sie - da die Einwilligung nicht vorliegt - die gerichtliche Entscheidung.

Daher sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen, damit dieser dann auch per Eilantrag die gerichtliche Entscheidung herbeiführen kann.

Das Gericht wird dabei natürlich auch das bisherige Verhalten des Kindesvaters berücksichtigen. Dessen derzeitiger "Sinneswandel" ist nicht zu erklären und wird dem Kindeswohl auch nicht entsprechen.

Daher haben Sie sehr gute Chancen, eine entsprechende gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu können.

Ich wünsche Ihnen und dem Kind dabei alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER