Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie und der Kindesvater haben das gemeinsame Sorgerecht, das auch das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Dieses Recht beinhaltet die Entscheidung, wo sich das Kind aufhält.
Daran ändert sich auch durch eine Trennung nichts, das Recht liegt also bei Beiden.
Auf Grund des Aufenhaltsbestimmungsrechts haben Sie das Recht, mit dem Kind in eine andere Stadt zu ziehen; eine kilometermäßige Begrenzung gibt es so nicht.
Will der Kindesvater dieses nicht, muss er eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Dieses gilt auch für die Anmeldung in einem neuen Kindergarten.
Bei einer solchen Entscheidung richtet sich das Gericht in erster Linie danach, was dem Wohl des Kindes entspricht.
Will der Vater einen solchen Antrag stellen, müsste er begründen, warum der Umzug nicht dem Kindeswohl entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin True-Bohle,
ich geh mal davon aus, dass der Vater dies nicht will. Was könnte er denn für Gründe bringen? Ein Kind in einem neuen Kindergarten anzumelden, entspricht ja zumindest für die erste Zeit erstmal nicht dem Wohl. Allerdings kann ich ja nicht zig Kilometer fahren, nur damit er im selben Kindergarten bleibt.
Sehr geehrte Ratsuchende,
die möglichen Gründe können so nicht genannt werden, da es gerade in Kindschaftssachen auf die Gesamtumstände des Einzelfalles ankommt.
Sicherlich ist die Loslösung aus der gewohnten Umgebung nicht gerade dem Kindeswohl förderlich. Dieses ist aber auch ständige Übung der Gericht, so dass allein damit der Kindesvater es nicht schaffen wird. Hier wird es auch auf die Fähigkeit des Kindes ankommen, sich neu orientieren zu können.
Wesentlich ist die soziale Integration und Bindung zu einem Elternteil. Wichtig wird weiter sein, dass die Betreuung sichergestellt ist.
All dieses muss aber individuell geprüft werden und darf nicht verallgemeinert sein.
Wesentlich ist aber, dass SIE letztendlich mit dem Kind umziehen könnten. Bis das Gericht entscheidet, wird ggfs. eine gewisse Zeit vergehen, die dann zur Integration genutzt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle