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Trennung-Gemeinsamer Mietvertrag

17. April 2012 16:11 |
Preis: 55€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich komme mit einem Anliegen, dass ich schon seit ca. 10 Jahre mit mir rumschleppe aus Rücksicht auf meinen jetzt 16 jährigem Sohn.

Mein Ex Mann hat sich vor 10 Jahren von mir getrennt , danach war ich ca. 1 Jahr sehr krank (psychisch), sodass ich leider nicht in der Lage war die gemeinsame Wohnung (bzw. gemietetes Haus) zusammen mit meinen 3 Kindern zu verlassen.
Ich bin leider geblieben und habe immer nur die Hälfte der Miete bezahlt und die andere Hälfte sollte mein Ex Mann bezahlen.
Er hat natürlich nicht bezahlt und hat mir lediglich 3-4 Monate 250 DM gegeben und ich habe dieses Geld als Unterhalt für den gemeinsamen Sohn und mich gewertet (später habe ich dass auch so bei der Unterhaltsvorschusskasse angegeben ,als klar war, dass er nicht mehr zurück kommt).

Als ich dann auszog wollte ich aus dem Mietvertrag entlassen werden und meinen Teil der bis dahin entstandenen Mietschulden abzahlen und er sollte seinen eigenen Anteil abbezahlen. Leider hat die Vermieterin bis heute dem nicht zugestimmt und nun muss ich alleine die Gesamtsumme abzahlen ( es sind bis jetzt 10.000 Euro aufgelaufen, mit Zinsen usw.). Ich war lange Zeit arbeiten, selbstständig und da ging auch alles so einigermaßen gut, aber seit längerer Zeit bin ich arbeitssuchend und zahle nun 50 Euro monatlich. ab .
Allerdings mache ich dass alleine , denn mein Ex Mann zieht sich seit Jahren mit Eidesstattlichen Erklärungen aus der Affäre. Er ist bei seiner jetzigen Frau mit ca. 400 Euro angestellt und zählt nicht einen einzigen Pfennig.
Ich habe dummerweise immer aus Rücksicht auf meinen Sohn nie etwas unternommen ,aber nun kann und will ich das auch nicht mehr hinnehmen und darum frage ich Sie nun, ob ich nach so langer Zeit überhaupt noch eine Chance habe aus diesem Dilemma rauszukommen, d.h. Macht es Sinn einen Anwalt aufzusuchen um mich aus diesem Mietvertrag rauszuholen , damit ich dann nur noch meine Hälfte der Schulden abzahlen muss.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, damit ich endlich weiß wo ich stehe.

Mit freundliche Grüßen

M.D.

17. April 2012 | 17:07

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich können sie immer aus dem Mietvertrag entlassen werden, gleichwohl wie viel Schulden noch bestehen mögen.

Wenn Sie die Wohnung zusammen allerdings zusammen angemietet haben, müssen auch beide zusammen kündigen. Die Zustimmung von Ihrem Ex-Mann muss also, notfalls gerichtlich, davor noch eingeholt werden.

Hinsichtlich der Mietschulden dürften nur noch Schulden aus den Jahren 2009 bis heute durchsetzbar sein, da er sich sonst auf die Verjährung berufen kann.

Weiter müsste geprüft werden, ob er ein Privatinsolvenzverfahren durchgeführt hat und wie es diesen Anspruch eventuell gegenläufig sein könnte.

In Ihrem Fall ist daher eine genaue Prüfung der finanziellen Umstände Ihres Ex-Mannes und zunächst einmal die Kündigungs-Zustimmungserklärung erforderlich.

Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.


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