Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Da Ihre Partnerin durch den Auszug aus der Wohnung den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat, sind Sie allein berechtigt, die Wohnung zu nutzen. Ihre Partnerin darf die Wohnung nicht mehr betreten.
2.
Um ein Betreten der ehemaligen Partnerin zu verhindern, ist es empfehlenswert, das Schloss der Wohnungstür auszutauschen.
Wenn die ehemalige Partnerin persönliche Sachen sowie Sachen, die in ihrem Eigentum stehen, abholen möchte, sollten Sie mehrere Termine vorschlagen und anhand der Terminvorschläge passende Termine absprechen.
Nochmals: Ein Recht, die Wohnung ohne Ihre Zustimmung zu betreten, hat die aus der Wohnung ausgezogene ehemalige Partnerin mit dem Auszug nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
19. Oktober 2015
|
17:26
Antwort
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