Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Zunächst wäre zu klären, welches nationale Recht oder welches internationale Abkommen auf diesen grenzüberschreitenden Transport anwendbar ist. Hierzu sind die Art der Beförderung und auch die möglichen Vertragsgrundlagen zu prüfen, was hier nicht geschehen kann.
Auf Grundlage des deutschen Rechts jedenfalls können Sie als Empfänger die Rechte aus dem Speditionsvertrag eigenständig geltend machen.
2. In jedem Falle birgt die von Ihnen vorgenommene Schadensanzeige per E-Mail den Nachteil, dass Sie ohne weiteres keinen Nachweis des Empfangs erbringen können. Gegebenenfalls wird die Gegenseite bestreiten, eine Schadensanzeige erhalten zu haben.
Die Schadensanzeige sollte daher in jedem Falle vorab per Fax und sodann per Einschreiben mit Rückschein erfolgen und zwar unverzüglich.
Die Schadensanzeige sollte die Schäden möglichst detailliert beschreiben, am Besten sind zusätzlich brauchebare Fotographien der Schäden beizufügen. Gleiches gilt für eine gegebenenfalls unzureichende Verpackung.
3. Der Spediteur sollte gegen Transportschäden versichert sein, fordern Sie diesen zusätzlich dazu auf, den Schaden seiner Versicherung zu melden.
4. In der Schadensanzeige sollten Sie bereits Ihr Begehren formulieren und eine angemessene Frist zur Antwort und Erfüllung setzen.
Nach Ablauf der Frist werden Sie nicht umhin kommen, die mögliche Forderung durch einen Rechtsanwalt einzutreiben.
Bei Bedarf können Sie für eine nähere Prüfung und gegebenenfalls Vertretung auf mich zukommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
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