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Tod durch Unterlassen?

21. September 2014 15:08 |
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Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ein Behandlungsfehler kann sowohl durch Tun, als auch durch ein Unterlassen begangen werden. In beiden Fällen haftet der Arzt. Ob der Tod eines Patienten durch einen solchen Fehler verursacht wurde lässt sich häufig nur durch eine Obduktion klären.

Meine 78 Jahre alte Mutter (sportlihc, nahm nie Medikamente) klagte seit 14 Tagen über extrem starke Rückenschmerzen. Nachdem sie nachts nicht mehr schlafen konnte fuhr mein Vater mit ihr vor knapp 14 Tagen in die Notaufnahme eines spandauer Krankenhauses. Dort sah man sie sich nicht einmal an, gab ihr 2 Schmerztabletten und den Tipp, doch mal beim Hausarzt vorzusprechen. Sie fuhren gliech weiter zum Orthopäden, der nicht röntge sondern ihr eine Spritze in den unteren Lendenbereich setzte und ein Paket Iboprophen 600 verschrieb. Davon sollte sie nach Bedarf nehmen. Den nächsten Termin bekam sie für den 23. September. Die Schmerzen wurden nicht besser, sie kam nach 2 Tagen wieder, wurde geröngt (Wirbelgleiten im untersten Lendenwirbel), bekam 2 Spritzen und den Hinweis, alle 6 Stunden (also 4 x täglich) eine Ibo 600 zu nehmen. Manuelle Therapie wurde auch verschrieben. Schmerzspritze, Ibo und Manuelle Therapie führten dazu, dass sie eine Nacht schlafen konnte und dann nicht mehr wusste, wie sie sitzen, stehen oder liegen sollte. Da dieser Orthopäde am Montag keine Möglichkeit hatte, sie zu behandeln, gingen wir zu einem 3., der ihr den Rat gab, Ibo weiterzunehmen, auf jeden Fall aber einmal täglich Magenschonende Tabletten zu nehmen, die er ihr neben Ibo, Novalgin und Physiotherapie auch verschrieb. Drei Nächte konnte sie schlafen und hatte das Gefühl, es gehe ihr besser, bis sie vergangen Donnerstag Nacht nicht mehr wusste, wie sie liegen, stehen oder gehen sollte. Freitag Nachmittag riefen wir die Feuerwehr, die uns fragte, ob wir einen Scherz machen, wegen so einer Lapalie riefe man doch nicht die Feuerwehr! Trotzdem wurde sie in die Notaufnahme einer spandauer Klinik gebracht, wo sie 75 Minuten auf dem Flur lag, ohne dass sich ein Arzt um sie kümmerte. Der diensthabende Arzt mokierte sich auch darüber, dass man wegen solcher Lapalie wohl nicht in die Notaufnahme kommen müsse, ordnete jedoch nach Abklopfen der Wirbelsäule ein Röntgen des Rückens und des Bauches an. Ein Blutbild wurde auch gemacht. Wieder da, lag meine Mutter wieder 60 Minuten im Gang. Sie bekam gegen die Schmerzen einen Tropf. Sie teilte uns mit, dass sie dringend auf die Toilette müsse. Wir schoben sie dort hin, holten sie aus dem Bett, setzten sie auf die Toilette. Dort kam aus unserer Mutter ein Blutdurchfall heraus, so dass das gesamte Klo blutrot war. Zu Hilfe gerufenes Personal kam gemächlich an, lgete unsere Mutter auf das Bett, schob sie in den Schockraum, wo wir sie nach 45 Minuten sehen durften. Sie war ansprechbar. Ihre Vitalwerte wurden überprüft. Irgendwann erschien ein Arzt und tastete kurz ihren Bauch ab, stellte fest, dass die Blutwerte Entzündugen zeigten und die Werte von Leber und Bauchspeicheldürse etwas bedenklich wären. Morgen würde man eine Magenspiegelung und eine Bluttransfusion machen. Wir sollten doch jetzt bitte nach Hause fahren, sie käme jetzt auf die Wachstation. Alles wäre in Ordnung. Es war 23:00! Am Morgen um 6:00 verlor sie wieder, wie am Abend beim Stuhlgang sehr viel Blut. Sie wurde stabilisiert, ins künstliche Koma gelegt, erhielt 4(!) Blutkonserven und war um 6:30 tot. Es wurde die ganze Zeit über kein CT und kein Ultraschall gemacht! Niemand konnte uns sagen, woran sie verstarb. Der Arzt auf der Intensivstation riet uns zu einer Obduktion. Wir konnten ihr nicht helfen und habe den Ärzten vertraut. Ich bin der Meinung, ein CT oder ein Ultraschall hätten gemacht werden müssen und hätten schon am Abend Aufschluss darüber gegeben, was getan werden müsste. Haben wir eine Chance, irgend etwas zu unternehmen???

21. September 2014 | 16:28

Antwort

von


(87)
Hachelallee 88
75179 Pforzheim
Tel: 07231/1331993-0
Web: https://www.kanzlei-steenberg.de
E-Mail:

Sehr gehrte Fragenstellerin,

zunächst möchte ich Ihnen und Ihrer Familie meine Anteilnahme aussprechen.

Ich werde Ihre Frage gerne beantworten versuchen Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen, welche sich Ihnen eröffnen.

Der Sachverhalt, wie Sie Ihn hier schildern, wirft wahrhaftig einige Fragen auf.

Das Problem besteht darin, herauszufinden, woran Ihre Mutter verstorben ist. Dies wird, wie dies auch der Arzt angedeutet hat, lediglich durch eine Obduktion möglich sein. Hier stellt sich nun zunächst die Frage, welche Todesart im Totenschein angekreuzt wurde (natürlicher Tod, unklare Todesursache oder unnatürliche Todesursache). In den beiden letzten Fällen wird automatisch eine Ermittlung zur Todesursache aufgenommen.

Sollte also bereits die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, so wäre der Leichnam Ihrer Mutter beschlagnahmt, bis die Todesursache geklärt ist. Die Staatsanwaltschaft würde in diesem Fall auch möglicherweise eine Obduktion anordnen. Wie Sie den Fall schreiben, scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein. Dann müsste jedoch aber auch die Todesursache feststehen.

Nun bestehen zwei Möglichkeiten die Todesursache zu klären. Zunächst wäre es möglich selbstständig ein Ermittlungsverfahren anzustreben. In diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft über den Todesfall und die Tatsache, dass die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden kann informiert. Dies ließe sich über eine Anzeige bei der Polizei machen, oder durch den direkten Kontakt zur Staatsanwaltschaft.

Sollte die Staatsanwaltschaft eine rechtsmedizinische Obduktion ablehnen und die Todesursache als geklärt ansehen, so wäre selbstverständliche noch an eine Obduktion in der Pathologie (also nicht bei der Rechtsmedizin) möglich. In diesem Fall werden die Pathologen versuchen, die Todesursache zu klären. Wie ich aus Ihrer Schilderung entnehmen kann sind Sie in Berlin ansässig. Die Charité wäre in diesem Fall eine Möglichkeit, eine solche Obduktion durchführen zu lassen.

Es gibt einen Flyer, der dies erklärt:

http://pathologie-ccm.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc05/pathologie-ccm/Diagnostik/Fragen_zur_Obduktion.pdf

Rechtlich verhält es sich wie folgt:

Soweit feststeht, dass Ihre Mutter aufgrund eines Fehlers des Krankenhauses bzw. der Ärzte, verstorben ist sind die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Konsequenzen zu trennen. In beiden Fällen kann ein Fehler aber auch in einem Unterlassen einer gebotenen Handlung liegen. Strafrechtlich würde also eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen im Raum stehen, zivilrechtlich ebenfalls ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Behandlungsfehlers.

Ob ein Fehler vorliegt ist eine medizinische Frage, welche durch ein Gutachten (in diesem Fall die Obduktion bzw. ein darauf gestütztes Gutachten) zu klären ist.

Sollte Ihr Fokus darauf liegen, dass ein möglicher Schaden ersetzt wird, so ist nicht unbedingt zu einem strafrechtlichen Verfahren zu raten, da die zivilrechtlichen Ansprüche dadurch keinesfalls leichter durchgesetzt werden können. Ansonsten wäre möglicherweise zunächst das Ermittlungsverfahren abzuwarten, um dann schauen zu können, was die Ermittlungsbehörden über den Tod Ihrer Mutter herausgefunden haben.

Im Ergebnis würde ich Ihnen dringend dazu raten, die Todesursache Ihrer Mutter klären zu lassen. Möglicherweise kann der Verdacht eines ärztlichen Fehlers im Rahmen einer Obduktion ausgeräumt werden. Hätte man den Tod Ihrer Mutter jedoch durch andere Maßnahmen, welche auch geboten gewesen wären verhindern können, so wäre in dem Unterlassen der gebotenen Maßnahmen sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich ein Fehlverhalten zu erkennen, welches in beiden Fällen juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist es jedoch so, dass Sie keinen Einblick in die Akte erhalten, sondern ausschließlich ein Anwalt die Akte einsehen kann.

Sollte ein Ermittlungsverfahren nicht eingeleitet worden sein, so sollten Sie (bzw. der Rechtsnachfolger Ihrer Mutter) sich auf jeden Fall die Behandlungsunterlagen aushändigen lassen. Auch hier wäre es sinnvoll dies anwaltlich durchzuführen, Sie können dies aber auch selbständig machen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie bestätigt bekommen, dass die Unterlagen vollständig und richtig sind.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie gerne die kostenlose Nachfrage-Möglichkeit nutzen.

Gerne bin ich Ihnen auch bei den kommenden Schritten behilflich.

Es grüßt Sie freundlich

Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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