Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern Sie hier einen Vertrag über das Telefon geschlossen haben, steht Ihnen als Verbraucher grundsätzlich ei 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses sollten Sie zwingend schriftlich in der Frist geltend machen. Hierzu wäre die Anschrift der Gegenseite zu ermitteln und ein entsprechendes Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versende.
Im Falle eines erflgreichen Widerrufs würde kein wirksames Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Gegenseite bestehen. Hiermit würde der Grund für die Zahlungen entfallen und Sie könnten das Geld zurückfordern.
Gleichzeitig sollten Sie bereits jetzt umgehend Ihre Bank unter Schilderung des Sachverhalts zur Rückbuchung auffordern.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, können wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: http://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail: