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Telekom ändert einseitig bestätigten Kündigungstermin

11. Februar 2010 14:57 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

ich hab nachfolgendes Problem. Der Übersichtlichkeit gibt es eine Kurzfassung, Fragen, eine Langfassung, ggf. auch eine vollständige Chronologie als Word-Datei oder PDF. Ich freue mich auf Ihren fachkundigen Rat. Viele Grüsse und vielen Dank

KURZFASSUNG
Ein ISDN-DSL-Anschlusses wurde am 10.12.08 zum Vertragsende am 12.11.09 bei der Deutschen Telekom gekündigt. Die Kündigungsbestätigung erfolgte am 09.02.09 schriftlich. Die Telekom wollte sich kurz vor Vertragsende mit dem Kunden in Verbindung setzen um Details zu besprechen. Es wurden aber keine Details kommuniziert. Am 20.10.09 wurde auf Kunden-Nachfrage die Kündigung nochmals bestätigt. Eine Rufnummer-Portierung zum 12.11.09 wurde am 20.10.09 verweigert mit dem Hinweis der Portierungsauftrag habe zum 11.10.09 vorliegen müssen. Dem widersprach der Kunde taggleich, weil erstens fristgerecht gekündigt wurde und zweitens die Telekom erst nach dem Stichtag auf eine für den Anschlußinhaber neues Argument hingewiesen hat. Die Telekom bestätigt sodann am 27.10. den Portierungs-auftrag und weist kein anderes Datum als vom Anschlußinhaber gewünscht darin auf. Der Anschlußinhaber widerspricht Rechnungen, die über den 12.11.09 hinausgehen. Am 16.11.09 bestätigt die Telekom, dass eine Abschlußrechnung gestellt werde, sobald de noch offene Betrag bezahlt“ sei. Der Anschlußinhaber bittet statt dessen um Abschlußrechnung. Die Telekom nimmt die Portierung nicht zum 12.11. vor. Eine Nachfrist zum 12.12.09 läßt die Telekom kommentarlos verstreichen. Es folgen weitere unbeantwortete eMails vom Kunden an die Telekom. Am 02.02.10 teilt sie schließlich dann erstmals per Brief mit, der Portierungsauftrag dazu hätte am 11.10.09 vorliegen müssen. Der Anschlußinhaber widerspricht. Am 09.02. wird daraufhin informationslos dem Kunden der Anschluß für ausgehende Anrufe der ISDN-Nummern und die DSL-Verbindungen unterbrochen. Der Kunde weist am 09.02. darauf hin und bittet nach wie vor um Berichtigung.

FRAGEN
Daraus resultiert die Frage, wie für den Kunden vorzugehen ist, damit er den Anschluß samt Nummern wie gewünscht zum neuen Betreiber wechseln kann und wieder mit seinen Kunden online kommunizieren kann und was er an die Telekom schreiben muß, damit der gewünschte Zustand hergestellt werden kann..

Dafür könnte wichtig sein, ob die Deutsche Telekom
- eine bestätigte Kündigung bei Ankündigung eines Wechsels zu einem anderen Anbieter den Kündigungstermin auch als Portierungstermin akzeptieren muß oder dem Kunden neue und in den übermittelten AGB nicht enthaltenen Portierungsbedingungen
- dem Kunden Fristen zur Portierung vor Ablauf der selben übermitteln muß. Falls ja, was ist zu tun, wenn sie dies nicht macht?
- dem Kunden bei erfolgtem Widerspruch zu Rechnungen die über das gemeinsame Vertragsende hinausgehen zu deren Eintreibung einfach kommunikationslos ausgehende Anrufe und DSL-Verbindungen unterbrechen darf.
- über den Zeitraum hinausgehende Rechnungen zu zahlen sind und dann auf Schadensersatz geklagt werden muß oder damit eine Anerkennung der ungewollten Vertagverlängerung einhergeht?

Ich würde mich sehr über entsprechende Informationen / Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank im voraus.

CHRONOLOGIE
Ein ISDN-DSL-Anschlusses wurde am 10.12.08 zum Vertragsende am 12.11.09 bei der Deutschen Telekom gekündigt. Diese hat die Kündigung am 09.02.09 schriftlich bestätigt. Die Telekom wollte sich kurz vor Vertragsende mit mir in Verbindung setzen um Details zu besprechen.
Am 19.10. fragte Anschlußinhaber mangels Information durch die Deutsche Telekom bei dieser per Mail nach, ob denn ein Angebot von dieser zur Vertragsverlängerung vorgelegt wird, oder ob der Anschluß zu 1&1 wechseln soll. Die Telekom antwortet ein Wechsel sei erst zum 12.11.10 möglich. Der Anschlußinhaber gibt am 20.10. den Hinweis, dass die Telekom das Vertragsende zum 12.11.09 bestätigt hat. Die Telekom weist nun erstmals darauf hin, dass bei einer Kündigung zum 12.11.09 der Anschlußinhaber auf seine bisherigen Rufnummern verzichten würde und eine Rufnummer-Portierung zum 12.11.09 nur bei Antragseingang bis zum 11.10.09 möglich sei. Der Anschlußinhaber weißt darauf hin, dass diese Information durch die Telekom am 20.10. zu spät erfolgt, da sie die Kündigung seit 09.02.09 bestätigt hat – ohne weitere Information bis zum nun erstmals genannten Stichtag.
Am 20.10.09 stellt der Anaschlußinhaber unverzüglich einen Portierungsantrag bei 1&1.
Am 21.10.09 bestätigt 1&1 den Eingang des Antrages. Am 21.10. bestätigt die Telekom die Kündigung zum 11.11.09 per Mail und sendet am 22.10. eine Kündigung per Post. Darin enthalten ist erstmals eine Aufzählung, welche Bereiche zu beachten seien um Mißverständnisse vorzubeugen (unter anderem „Rufnummermitnahme zum Fremdanbieter“ und dass es zum Umstellungstermin zu vorübergehenden DSL-Ausfällen kommen kann).
Am 23.10. teilt 1&1 mit, dass der 12.11.09 nur bestätigt werden kann, wenn die Telekom zu diesem Termin freigibt. Am 26.10. mailt der Anschlußinhaber an die Telekom (und cc 1&1), dass die Kündigung inklusive Portierung zum im Februar und Oktober 2009 von der Telekom bestätigten Termin 12.11.09 erfolgen soll. Am 27.10. bestätigt die Telekom „Auftrag vom 23.10.09“ zur Mitnahme der Rufnummer und führt Gebühren für die Rufnummermitnahme auf. Ein abweichendes Kündigungsdatum wird nicht aufgeführt. Am 09.11.09 Nachfrage bei 1&1 zur zu liefernden Hardware, am 11.11.09 erfolgt ein Anruf von der 0800-3308822 (Telekom) dass er morgen die Leitungen abstellen würde, eine Portierung sei dann nicht möglich. Der Anschlußinhaber teilt mit, er wolle weiterhin Portierung zum bestätigten Kündigungstermin und bittet um Schriftlichkeit des Vorgangs. Der Anrufer sagt schriftliche Kündigungsbestätigung zu, warum er nicht portieren will, will er nicht schriftlich machen, warum, verrät er nicht. Am 11.11. erfolgt Beschwerde durch den Anschlußinhaber per eMail bei der Telekom über Kommunikation und Umsetzung der zugesagten Portierung.

Am 12.11.09 passiert nichts, der Anschluß besteht weiterhin unverändert bei der Telekom.
Die Novemberrechnung kürzt der Anschlußinhaber auf den Zeitraum bis 12.11.09 und erhebt Widerspruch gegen Gebühren die über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen.
Die Telekom antwortet am 16.11. „Sie fragen sich, warum wir Ihnen den vollen Betrag berechnen, obwohl Sie diesen bereits beendet haben.“ „Daher korrigieren wir die Abrechnung immer im Nachhinein“ ... „Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von uns noch eine Schlußrechnung“
Im Schreiben ist kein Hinweis enthalten, dass der Vertrag nicht beendet wurde oder werden kann zum 12.11.09.
Eine Umstellung erfolgt dennoch weiterhin nicht. Es folgen Rechnungen und Mahnungen, denen der Anschlußinhaber widerspricht. Er bittet um Berichtigung der Nicht-Umstellung und dem Ignorieren der Kündigung seitens der Telekom zum 12.11.09 und setzt Nachfrist zum 12.12.09 zur Abstellung des Fehlers. Am 03.12. erhält der Anschlußinhaber nach mehrmaligem Nachfragen per Mail dieselbe Antwort, wie am 16.11.09. Einen Hinweis, dass der Vertrag nicht zum 12.11.09 beendet wurde ist nicht zu entnehmen.
Die Telekom ignoriert auch die Nachfrist. Lediglich Eingangsbestätigungen der eMail erfolgen zu Mails am 04.01.10, 08.01., 22.01.. Am 27.01. erhält der Anschlußinhaber einen anonymen Anruf mit Rufnummer-Unterdrückung und will über den Vertrag reden. Der Anschlußinhaber bittet um Fehlerberichtigung und Schriftlichkeit.
Am 30.01. bestätigt Telekom den Eingang der Nachfrage, warum bislang keine Antwort und Fehlerbeseitigung sowie das weitere Vorgehen zum reibungsfreien Abstellen des Fehlers erfolgte.
Am 02.02.10 (Eingang 05.02.10) teilt die Telekom mit, der Portierungsauftrag sei nicht rechtzeitig eingegangen. Der Anschlußinhaber widerspricht aus og. Gründen. Die Telekom bestätigt den Eingang der Mail. Ohne Information wird am 09.02.10 der Anschluß für ausgehende Anrufe der ISDN-Nummern und de DSL-Verbindungen unterbrochen.
Taggleich protestiert der Anschlußinhaber gegen das Vorgehen, bittet weiterhin um vertragsgemäße Umstellung zu 1&1 inklusive der entsprechend notwendigen Kommunikation und bittet in Anbetracht des daraus erwachsenden betriebswirtschaftlichen Schadens um Maßnahmen zur Schadensreduktion statt zur Schadenserweiterung. Da Nachfristen bereits ignoriert wurden, werden keine weiteren Fristen gesetzt. Am 10.02. bestätigt die Telekom den Eingang der Mail. Anrufe in das Netz sowie DSL-Verbindungen sind weiterhin nicht möglich.

Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Grundsätzlich stellt sich hier zunächst die Frage, ob möglicher Weise die letzte Rechnung des von Ihnen gekündigten Vertrages noch offen steht?
Denn die Telekom rechnet zum Monatsende ab, sodass Sie natürlich noch über das Vertragsende des 12.11.2009 hinaus die letzte Rechnung, mithin vom Monat November, bezahlt haben müssen.
Sollte diese besagte Rechnung noch offen stehen könnte sich die Telekom auf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Rufnummernportierung berufen und bis zur vollständigen Leistung aller finanziellen Verbindlichkeiten die Portierung verweigern.
Weshalb jedoch eine etwaige offenstehende Zahlungsverbindlichkeit nicht auch in der von Ihnen geforderten Abschlussrechnung gewährt wird, entzieht sich meiner Kenntnis und ist natürlich nicht richtig. Insoweit muss die Telekom Ihnen selbstverständlich eine Abschlussrechnung hinsichtlich der vermeintlich offenstehenden Rechnungen völlig unabhängig noch vermeintlich offenstehender Beträge sondern vielmehr dieser inklusive vorlegen.
Soweit kein Zurückbehaltungsrecht der Telekom besteht könnten sie schon allein aufgrund der Portierungsbestätigung einen Anspruch hierauf geltend machen, wobei sich ein solcher Anspruch meines Erachtens auch schon aus dem Rechtsinstitut der sog. culpa post contrahendo ergibt, also einem Anspruch des Vertragsgegners so gestellt zu werden, dass dieser nachvertraglich keinen Schaden durch die hier verweigerte Portierung erleidet.
Dass die Telekom, wenn ich das Ihren Ausführungen entsprechend richtig verstanden habe, den Vertrag trotz bestätigter, fristgerechter Kündigung einfach fortführt ist natürlich dann rechtswidrig, wenn Sie dafür bezahlen sollen und die Telekom das o.g. Zurückbehaltungsrecht nicht hat.
Ansonsten wäre es unter Gesichtspunkten der Schadensvermeidungspflicht gegebenenfalls sogar geboten, dass ihr Vertrag während dieser Auseinandersetzung fortgeführt wird, um Ihnen keine erheblichen Nachteile durch Nichterreichbarkeit etc. entstehen zu lassen.
Insoweit ist die jetzige Abschaltung ihres Anschlusses ohne die Portierung Ihrer Nummern unter Berücksichtigung der vorgenannten Schadensvermeidungspflicht m.E. in jedweder Hinsicht rechtswidrig, wenn nicht sogar rechtsmissbräuchlich.
Wenn, wie Sie es hier aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung auch darlegen, zwischen Ihnen persönlich und der Telekom kein Weiterkommen mit dem aufgezeigten Problem in Aussicht steht, so müssten Sie den Rechtsweg beschreiten, bei dem ich Sie auch gerne vertrete. Allerdings wäre es sehr wichtig im Vorfeld zu klären, ob der Telekom z.B. wegen einer noch ausstehenden letzten Monatsrechnung o.ä. ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Sollte dem nicht so sein, müsste ich zumindest wissen, um welche Forderung es sich hinsichtlich der genannten Abschlussrechnung handeln soll.
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für (kostenlose) Rückfragen oder einer gewünschten Beauftragung jederzeit und gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,

Ihr

Alexander Stephens

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2010 | 18:30

Hallo, sehr geehrter Herr Stephens,
erst mal herzlichen Dank für die prompte Antwort.
Gern nutze ich die Möglichkeit der weiteren Frage:

Die Telekom beruft sich darauf, dass durch den Portierungsauftrag vom 20.10. an 1&1 die bestätigte Kündigung zum 12.11.09 hinfällig sei und eine neue Kündigungsfrist einzuhalten sei. Ich meine, dass die Portierung logische Konsequenz der Kündigung ist. Falls dem nicht so wäre, hätte mich die Telekom darauf hinweisen müssen. Den AGBs konnte ich es nicht entnehmen. Als mich die Telekom darauf hingewiesen hat, wie die Portierung zu beauftragen ist, habe ich das taggleich veranlaßt, was aus Telekom die Kündigungsverschiebung nach sich ziehen soll, owbohl sie mich am erst nach der von ihr genannte Frist darüber informiert hat. 2007 hatte die Telekom übrigens innerhalb von 14 Tagen eine Portierung zu sich selbst hinbekommen.

Von der November-Rechnung wurden anteilig für die Zeit bis 12.11. zunächst am 24.11. 25,28 EUR überwiesen. An 19.1. wurden weitere 9,25 als Rechnungsanteil für Dritt-Dienste (Ventelo und Linecall) überwiesen. Laut Telekom vom 21.01.10 wären (Stand 20.01.) 23,37 zzgl. 2 EUR Mahngebühren für die November-Rechnung offen. Die überwiesenen 9,25 EUR hat die Telekom dabei noch nicht überwiesen.Mit den überwiesenen 9,25 wurde nochmals die Telekom gebeten, etwaige weitere aus Ihrer Sicht offene Posten auf der angekündigten Abschlußrechnung aufzuführen. In der Kündigungsbestätigung vom 27.10.09 sind für die Rufnummermitnahme von 3 Nummern 8,94 EUR als Kosten aufgeführt. Da oben steht „keine Rechnung“ bin ich bislang davon ausgegangen, dass diese in der Abschlußrechnung sein werden. Seitens der Telekom heißt es dazu am 16.11.09, „Bitte gleichen Sie zunächst die aktuelle Rechnung vollständig aus. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von uns noch eine Schlußrechnung. Darin schreiben wir den Anteil des monatlichen Betrags gut, den wir zu viel berechnet haben."

Die Telekom hat dann weitere Rechnungen für Dezember, Januar und Februar übermittelt.Sie beruft sich dabei im Schreiben vom 02.02. nicht auf ein Rückbehaltungsrecht, sondern darauf, dass der Vertrag bis 12.11.2010 laufen würde. Eine Schlußrechnung liegt bis heute nicht vor.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, empfehlen Sie die noch offenen 14,12 zzgl. 2 EUR Mahngebühren vom Nov. zu überweisen, obwohl mir diese ja dann wieder gutgeschrieben werden sollen?

Frage: Da die Kündigungsbestätigung [die mit der aufgeführten Portierung] vom 27.10. kein von der Kündigung abweichendes Datum enthält, liege ich richtig anzunehmen, dass dementsprechend der zuvor bestätigte (09.02.09 und 20.10.09) Kündigungstermin zum 12.11.09 weiterhin gilt, sonst hätte ein anderer Termin zur Portierung genannt werden müssen.

Frage: Was muß ich der Telekom schreiben, dass der Vertrag für die Dauer der Auseinandersetzung fortgeführt werden soll – bzw. ich für diese Zeit wieder DSL Zugang und Telefonarnufe tätigen kann und zu wessen Lasten? Angerufen kann ich übrigens noch werden.
Sind dabei Fristen zu beachten und welche Kosten entstehen im Falle des Rechtsweges, kann ich diese bei der Telekom geltend machen?

Soweit nötig, werde ich gern auf Sie zukommen.Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Um welche Forderung es sich bei der Schlußrechnung handeln soll, kann ich nur vermuten (Portierungsgebühren, ggf. zzgl. Restkosten für die Zeit bis 12.11.09).An Rechnungen & Mahnungen sind laut Telekom für die Zeit nach dem 12.11. offen: - 107,30 EUR, abzgl. 9,25 zzgl. 41,11 EUR für Februar 2010.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2010 | 23:57

Zu ihrer Nachfrage:
"Die Telekom beruft sich darauf, dass durch den Portierungsauftrag vom 20.10. an 1&1 die bestätigte Kündigung zum 12.11.09 hinfällig sei und eine neue Kündigungsfrist einzuhalten sei. Ich meine, dass die Portierung logische Konsequenz der Kündigung ist".

Das meine ich aber auch! Die Kündigung hat rein gar nichts mit der Portierung zu tun und ich sehe das schon allein wegen der vorgenannten nachvertraglchen Pflichten der Telekom so (wie Sie auch) als logische Konsequenz einer Kündigung.

Das hierin zugleich ein konkludenter Widerruf Ihrer Kündigung zu sehen sei, ist völlig abwegig. Insoweit gilt selbstverständlich der bestätigte und fristgerechte Kündigungstermin zum 12.11.2009.

Zum weiteren Vorgehen schlage ich jedenfalls vor, die ausstehenden Beträge, die bis zum Kündigungszeitpunkt am 12.111.2009 angefallen waren, auszugleichen, damit eben keine etwaigen Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden und die Telekom apodiktisch aufzufordern die Portierung vorzunehmen und Ihnen für die Dauer dieser Maßnahme Ihren Zugang wieder freizuschalten.

Sollte die Telekom hierauf nicht reagieren müsste man den Rechtsweg beschreiten, dessen Kosten, je nachdem ob Sie rechtschutzversichert sind, zunächst Sie vorleisten müssten, aber im Falle des Obsiegens selbstverstämdlich vom Gegner erstattet bekämen. (Auch etwaige vorgerichtliche Kosten)

Ich hoffe Ihre Fragen abschließend beantwortet zu haben und biete Ihnen gerne an, nochmals auf mich zurückzukommen, sollten noch Fragen ungeklärt sein.

Ich wünsche einen geruhsamen Abend,


Ihr

ALexander Stephens

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