Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Wenn Ihnen das Telefon zu Unrecht abgestellt wurde, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst auch den Ersatz für die Kosten der Beschaffung eines Ersatztelefons, um (notwendige) Anrufe zu tätigen.
Da dieser Schritt aber mit einem Kostenrisiko für Sie verbunden ist, wäre die Angelegenheit noch einmal unter der Vorlage der AGB der Telekom von einem Anwalt zu prüfen. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, den durch die Rechnung entstehenden Anschein, Sie hätte telefoniert, zu entkräften. Dabei kommt es darauf an, ob Sie beweisen können, ob Sie zu dem fraglichen Zeitpunkt zu Hause waren.
Der Anwalt wird die Telekom anschreiben oder das Eilrechtsschutzverfahren anstrengen, um Ihnen möglichst schnell zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
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