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Telekom AG

4. Juli 2006 08:24 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Hallo,
ich hätte mal eine Frage. Ich habe von der Telekom am 07.06.06 eine Rechnung erhalten (265,36€), indem 353 Verbindungen zur T-VoteCall
in Rechnung gestellt wurden in Höhe von 172,11 €, ich habe nach Überprüfung am 12.06.06 Widerspruch eingelegt ( auch nochmal per E-mail am 03.07.06 und sogar telefonisch am selben Tag), mit dem Hinweis, daß wir an dem einen Tag ( 14.05.06)überhaupt nicht zuhause waren (es hat auch keiner einen Schlüssel zu unserem Haus), und an dem anderen Tag ( 17.05- 18.05.06, Nachts zwischen 22.28 Uhr und 00.14Uhr), bereits alle geschlafen haben da wir sehr früh rausmüssen( mein Mann steht bereits um 3.00 Uhr auf und ich muß um 5.30 Uhr raus).
Ich hatte der Telekom auch mitgeteilt das ich diesen Betrag von der Rechnung abziehen werde , was ich auch gemacht habe, und notfalls eine Anzeige wegen Betruges erstatten werde.
Da dies bereits schon das 2. mal vorkam. Dasselbe problem hatte ich 98 schon mal mit der 0190er Nummer, daraufhin hatte ich diese sperren lassen (habe diese Nummer auch sofort sperren lassen).

Es kam auch schon häufiger vor das auch Telefonanrufe auf der Rechnung verzeichnet waren , die wir nie getätigt hatten (konnte bis jetzt immer belegt werden).
Trotzdem kommt nie eine Rückantwort und jetzt haben sie mir noch das Telefon gestern abgestellt, obwohl ich darauf angewiesen bin da ich eine kranke Tochter habe und mit dem Arzt regelmäßig in Verbindung bleiben muß.
Mein Frage ist jetzt was kann ich noch machen um dagegen anzugehen, da ja irgendwie niemand dort reagiert auf irgendwelche Briefe, Mails oder Telefonanrufe, und wie kann ich meine Leitung wieder zurückbekommen.
Vielen Dank im voraus für die Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx und xxxxxx xxxxxxxx

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Wenn Ihnen das Telefon zu Unrecht abgestellt wurde, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst auch den Ersatz für die Kosten der Beschaffung eines Ersatztelefons, um (notwendige) Anrufe zu tätigen.

Da dieser Schritt aber mit einem Kostenrisiko für Sie verbunden ist, wäre die Angelegenheit noch einmal unter der Vorlage der AGB der Telekom von einem Anwalt zu prüfen. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, den durch die Rechnung entstehenden Anschein, Sie hätte telefoniert, zu entkräften. Dabei kommt es darauf an, ob Sie beweisen können, ob Sie zu dem fraglichen Zeitpunkt zu Hause waren.

Der Anwalt wird die Telekom anschreiben oder das Eilrechtsschutzverfahren anstrengen, um Ihnen möglichst schnell zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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