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Telefonvertrag - Habe ich kein Widerrufsrecht?

21. März 2008 11:05 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Bei mir hat sich vor ca. 14 Tagen jemand am Telefon gemeldet, ich solle meinen Stromanbieter wechseln. Nach mehrmaligen Anrufen (mehrere Tage) habe ich den Tarif sogar verglichen, und habe festgestellt, daß der Wechsel für mich viel zu teuer wäre. Der Mitarbeiter von Flex-Strom war sehr gut geschult, daß ich nach langem hin und her meinen bisherigen Stromanbieter und meine Stromzählernummer angab. Ich habe jedoch am Telefon keinerlei Zusagen, oder sonstiges gemacht. Num bekomme ich gestern einen Brief von Flex-Strom, wo ich als neuer Kunde mit Rechnung begrüßt wurde. Ich bin dann natürlich aus allen Wolken gefallen. Meinem bisheriger Anbieter (EnBW), sei bereits zum 01.05 gekündigt worden. Ich möchte natürlich meinen Strom weiterhin von der EnBW beziehen, und fühle mich über den Tisch gezogen.
Frage: Habe ich hier kein Rücktrittsrecht, und wie komme ich schnelstens wieder aus dem Vetrag heraus? Ich habe überhaupt nichts unterschrieben, bzw. zugesagt. Der Vetrag mit der Rechnung kommt einfach so in Haus geflattert. Habe ich kein Widerrufsrecht? (Datum des Schreibens ist der 17.03.2008)

21. März 2008 | 11:44

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

wäre hier ein Vertrag zustande gekommen, so dürfte das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 312 b BGB</a> greifen. I.d.R. beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen, es erlischt aber erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Nach Ihren Ausführungen haben Sie aber keinerlei Zusagen gemacht, so dass dann bereits gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Das Unternehmen wäre im Streitfall dafür beweispflichtig, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Sie sollten per Einschreiben vorsorglich den Widerruf erklären, in dem Schreiben aber auch darauf hinweisen, dass Sie keinerlei Zusagen gemacht und deshalb gar keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ihren alten Stromanbieter sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie das Unternehmen nicht bevollmächtigt haben, den alten Stromliefervertrag zu kündigen.
Auch könnten Sie der Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich den Sachverhalt mitteilen und Strafantrag stellen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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