Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Plattform keine ausführliche und persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung des Rechtsproblems auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beratung anders ausfallen
Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt:
Ein Versetzungsanspruch besteht nur dann, wenn jede andere
Entscheidung als die beabsichtigte oder bereits durchgeführte
Versetzung ermessensfehlerhaft wäre.
Nur wenn schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten im Einzelfall vorliegen, kann eine konkrete Versetzung unabweisbar sein. Es dürfte hier auf die Schwere der gesundheitlichen Erkrankung ankommen.
Möchte ein Beamter seine Versetzung durchsetzen so ist der
verwaltungsgerichtliche Rechtsweg eröffnet.
Ich hoffe Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
J. Kagerer
(Rechtsanwalt)
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