Ich bin letztes Jahr nach Polch in die Wohnung meines (mittlerweile Exfreundes) gezogen. Ich habe nie Einsicht in Papiere oder Rechnungen bekommen.
Im Sommer letzten Jahres wurde der Strom abgestellt. Kurze Zeit später trennten wir uns und mein damaliger Freund verschwand ( bis heute).
Seit dem 1.9.2010 wohne ich allein mit meinem Sohn in der Wohnung.
Nach langem Hin und Her habe ich es geschafft doch wieder Strom anzumelden, rückwirkend zum 1.9.2010 auf meinen Namen, sodass kurz vor Weihnachten der Strom wieder entsperrt wurde.
Bei der Anmeldung lief aber anscheinend was schief, da ich mich mit der falschen Zählernummer angemeldet habe. Als das dann im März aufgefallen ist und auch von meiner Seite mit RWE besprochen und geklärt wurde sagte man mir, dass ich den Rückstand in Raten zurück zahlen kann, ohne Probleme.
Als ich dann im April einige Tage aus familiären Gründen nach Berlin musste, habe ich meinen Sohn mit Babysitter zuhause gelassen und bekam nach 2 Tagen den Anruf dass der Strom wiedermal abgestellt wurde, wegen der alten Rechnung meines Exfreundes.
Der Rückstand seit Sep´10 lag bei 523€,
ich habe mich mit RWE in Verbindung gesetzt, nach vielen verschiedenen Aussagen wurde mir mittgeteilt dass der Strom wieder angestellt wird wenn ich meine Rechnung bezahle. Dies habe ich nun Dank Hilfe vom Amt getan, aber nun sagt man mir dass ich keinen Strom bekomme solang nich die Rechnung des Vormieters (mein Exfreund) beglichen wird, für die ich ja schließlich mitverantwortlich wäre.
Ich bin mittlerweile sehr verzweifelt, es kann doch nicht sein dass man mich dafür verantwortlich macht oder?
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Meines Erachtens können Sie für die Altschulden nicht herangezogen werden. Vertragspartner seinerzeit waren nicht Sie, sondern Ihr Ex-Freund. Dieser hat für die Verbindlichkeit aufzukommen. Denkbar wäre allenfalls ein Anspruch gegen Sie aus sog. "ungerechtfertigter Bereicherung". Dies halte ich jedoch für recht unwahrscheinlich.
Ich empfehle Ihnen sich bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu besorgen und sich für die weitere Korrespondenz mit einem Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort in Verbindung zu setzen. Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Vielen Dank für Ihre Anwort. Von RWE bekomme ich immer die Aussage: Da Sie zum Zeitpunkt wo "er" noch dort war in die Wohnung eingezogen sind, haften sie auch mit für die Rechnung. Da ich ja schliesslich auch mit Strom verbraucht hätte. Ist das denn richtig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. Juni 2011 | 13:27
Sehr geehrte Ratsuchende,
Vertragspartner war Ihr Ex-Freund. Wie bereits mitgeteilt, könnte das RWE gegen Sie allenfalls einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung haben. Nur so wäre eine gesamtschuldnerische Haftung möglich.
Ich empfehle Ihnen zur Klägerund und Auseinandersetzung sich mittels Beratungshilfescheines mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.