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Fehler beim Ablesen durch Stromanbieter

25. Mai 2014 20:10 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Nelsen

Zusammenfassung

Eine Rechnung ist in der Regel sofort fällig. Die Zahlungsfrist beträgt gemäß § 286 III BGB 30 Tage. Bedenken gegen die Abrechnung sollten so schnell wie möglich der Gegenseite gegenüber vorgetragen werden.

Ich habe vom mein Stromanbieter 1093,00 Euro als Nachzahlung für Gas und Strom ein Rechnung bekommen. Die Nachzahlung Rechnung ist hoch weil letzes Jahr ist ein Fehler passiert beim Zähler Ablesung. Muss ich trotzdem bezahlen obwohl nicht mein Fehler ist.Danke!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sie sollten sich umgehend mit Ihrem Stromlieferanten in Verbindung setzen und Ihre Bedenken für die Falschablesung mitteilen. Des weitere sollten Sie eine Überprüfung und Plausibilitätsprüfung einfordern, gegebenenfalls auch eine erneute Ablesung.

Grundsätzlich sind Sie tatsächlich verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen. Sofern sich aus der Rechnung nichts Anderslautendes ergibt, ist die Rechnung binnen 30 Tagen (§ 286 III BGB ) zu bezahlen. Diese Frist kann nur dann verlängert werden, wenn die Gegenseite weiß, dass Sie Bedenken gegen die Abrechnung haben.

Wenn Sie nicht zahlen, wird der Stromlieferant vermutlich ein Mahn- oder Klageverfahren wegen des Rechnungsbetrags einleiten. Auch hier könnten Sie natürlich Ihre Einwendungen vorbringen, allerdings erhöhen sich hierdurch die streitigen Kosten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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