Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich umgehend mit Ihrem Stromlieferanten in Verbindung setzen und Ihre Bedenken für die Falschablesung mitteilen. Des weitere sollten Sie eine Überprüfung und Plausibilitätsprüfung einfordern, gegebenenfalls auch eine erneute Ablesung.
Grundsätzlich sind Sie tatsächlich verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen. Sofern sich aus der Rechnung nichts Anderslautendes ergibt, ist die Rechnung binnen 30 Tagen (§ 286 III BGB
) zu bezahlen. Diese Frist kann nur dann verlängert werden, wenn die Gegenseite weiß, dass Sie Bedenken gegen die Abrechnung haben.
Wenn Sie nicht zahlen, wird der Stromlieferant vermutlich ein Mahn- oder Klageverfahren wegen des Rechnungsbetrags einleiten. Auch hier könnten Sie natürlich Ihre Einwendungen vorbringen, allerdings erhöhen sich hierdurch die streitigen Kosten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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