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Stornierung einer gebuchten Reise

| 12. September 2012 15:35 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe für mich und meine Partnerin im Juni diesen Jahres eine Pauschalreise im Internet gebucht.

Reiseantritt soll ab heute in 73 Tagen sein, also Ende November.

Die Reise kostet 4080,--, davon habe ich bereits 1020,-- angezahlt bei Buchung. Die restlichen 3060,-- sind im Oktober fällig.

Nun bin ich leider zu Anfang dieses Monats arbeitslos geworden und kann eine so teure Reise keinesfalls antreten, weil ich diese Kosten momentan schlichtweg nicht bewältigen kann. Eine Kündigung kann ich natürlich vorlegen.

In den AGB meines Reiseveranstalters TUI (Reise selber gebucht bei ab in den Urlaub) steht, dass 25% Stornokosten fällig sind, dieses entspricht der bereits geleisteten Anzahlung von 1020,--.

Gibt es eine Möglichkeit, aufgrund meiner beruflichen und somit finanziellen Situation, von der Reise kostenfrei (oder aber mit geringeren Stornogebühren als 25%) zurück zu treten, evtl aufgrund des besonderen Umstandes meiner Kündigung??

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe.

12. September 2012 | 16:40

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der Umstand, dass nach Buchung einer Reise der unvorhergesehene Fall der Arbeitslosigkeit eintritt, berechtigt im Verhältnis zum Reiseanbieter leider nicht zu einer kostenfreien Stornierung der Reise. Zwar kann der Reisende jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; er schuldet dem Reiseanbieter dann aber eine angemessene prozentuale Entschädigung. Gesetzlich geregelt ist dies in § 651 i Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]. Eine kostenfreie Stornierung wäre allenfalls nach § 651 j BGB wegen sog. "höherer Gewalt" möglich. Die Arbeitslosigkeit ist aber, auch wenn vom Arbeitnehmer unverschuldet, kein anerkannter Fall dieser höheren Gewalt.

Gleiches gilt für eine Ermäßigung der Stornogebühren; auch hierauf besteht leider kein Rechtsanspruch.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit hätte sich nur durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung absichern lassen, die auch speziell dieses Risiko einschließt.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, dem Reiseanbieter nachzuweisen, dass diesem durch Ihre Stornierung der Reise keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Anbieter festgesetzte Stornopauschale. Die AGB des Reiseanbieters müssen die Möglichkeit dieses Nachweises auch enthalten, andernfalls wäre die entsprechende Pauschalierung unwirksam. Ich gehe allerdings davon aus, dass TUI dies beachtet hat und die AGB insoweit nicht angreifbar sind. Diesen Nachweis praktisch zu führen ist leider überaus schwierig bis fast unmöglich.

Letztlich kann ich Ihnen leider nur empehlen, um eine ausnahmsweise Reduzierung der Stornogebühr im Wege der Kulanz unter Hinweis auf Ihre angespannte finanzielle Situation zu bitten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Rechtslage verschaffen und bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 12. September 2012 | 16:50

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Vielen Dank für die nette und schnelle Antwort, auch wenn ich gerne etwas anderes gehört hätte.....Danke!!

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