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Steuerrecht: Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung

8. Juli 2019 13:03 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Frage geht an einen Anwalt für Steuerrecht:
Das Finanzamt hat letztes Jahr meine Einkommenssteuer für 2016 geschätzt. Jetzt ist es so dass sie den Vorbehalt der Nachprüfung aufheben möchten und ich wegen noch fehlender Belege meine Einkommenssteuererklärung nicht pünktlich in der Einspruchsfrist von 1 Monat nachreichen kann. Wenn alles klappt habe ich spätestens in 2 Wochen alle Belege.
Jetzt meine Frage: Reicht es wenn ich erstmal Einspruch dagegen einreiche und die Erklärung nachreiche oder muss der zur Fristwahrung sofort mit dem Einspruch einreichen ?
Was für andere Möglichkeiten habe ich ?

8. Juli 2019 | 14:05

Antwort

von


(59)
Tackheide 74a
47804 Krefeld
Tel: 02151 4467408
Web: https://www.steuerrecht-krefeld.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des Einsatzes für eine Ersteinschätzung wie folgt beantworten:

Mit der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung erläßt das Finanzamt einen Steuerbesxheid Diesen können Sie mit dem Einspruch Innerhalb der Einspruchsfrist auch ohne Begründung einlegen.

Sie können die Erklärung später nachreichen. Sie müssen aber damit rechnen, dass das Finanzamt relativ schnell eine Einspruchsentscheidung erläßt, gegen die Sie dann klagen müßten Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen die Erklärung nachreichen, dürfte nach meiner Erfahrung noch keine Einspruchsentscheidung ergangen sein. Sie sollten sich überlegen, ob Sie die Steuererklärung zunächst eingereicht und die Belege nachgereicht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Meyer
Rechtsanwalt
Steuerrecht Steuerstrafrecht


Rechtsanwalt Franz Meyer

ANTWORT VON

(59)

Tackheide 74a
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