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Steuerklasse 3 wenn Ehemann im Ausland lebt, aber in Deutschland angemeldet?

22. August 2018 22:41 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich bin Ägypterin und lebe in Deutschland seit 01.10.2016 Arbeitnehmerin und habe meinen ägyptischen Mann seit 18.10.2016 in Ägypten geheiratet. In Februar 2017 hat er den Antrag für Familienzusammenführung Visum gestellt, aber leider hat er den Visum erst nur in 01.08.2018 bekommen. Er arbeitet in Ägypten und verdient 500 Euro, aber ist in Deutschland angemeldet und wird nicht dauerhaft nach Deutschland ziehen bevor er eine Arbeitsstelle in Deutschland findet. Zwischendurch wird er mich alle 4 Wochen in Deutschland besuchen. Die Ehe ist in Deutschland eingetragen (Er ist angemeldet gleiche Wohnung).

Kann ich für die Steuererklärung für das Jahr 2018 in Steuerklasse 3 wechseln bzw. kann für das gesamte Jahr 2018 Steuerklasse 3 rückwirkend geltend gemacht werden? Da ich deutlich mehr verdiene als ihn, wäre das ganz schön. Leider weiß ich nicht ob das geht oder nicht?

Zwecks Steuererklärung 2015:
Welche Schritte müssten hierfür unternehmen werden?

Ich danke recht herzlich.

Beste Grüße

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Ihr Mann seinen Wohnsitz in Deutschland hat, können Sie bis 30.11.2018 rückwirkend für 2018 die Steuerklasse 3 beantragen. Der Antrag muß von beiden Ehegatten gestellt werden.

Die Steuererklärung für 2015 können Sie bis 31.12.2019 abgeben. Besorgen Sie sich die entsprechenden Formulare bei Ihrem Finanzamt oder machen Sie die Steuererklärung online per ELSTER!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2018 | 09:57

Vielen dank für ihre Antwort. Ja er hat Wohnsitz in Deutschland(er ist hier angemeldet), aber höchtwahrscheinlich wird er mehr Zeit in Ägypten verbringen als in Deutschland. Aber wir werden sicherstellen, dass er je 4 vier Wochen Deutschland besucht, damit er sein Aufenthaltstitel nicht verliert. Reicht das um Steuerklasse wechseln zu können?
Steuererklärung für 2015 war ein Fehler ich meinte 2018.

Viele Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2018 | 16:52

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Ihr Mann seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kommt es nicht darauf an, ob er sich derzeit häufiger in Ägypten aufhält (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 12.06.2017, III B 157/16 ). Sie können die Steuerklasse wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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