Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgen grundsätzlich in dem Staat, in dem dieser seinen Sitz hat und die Unternehmensgewinne anfallen, Art 7 Abs. 1 DBA Deutschland und den Vereinigten Arabsichen Emiraten.
Unternehmensgewinne, die der Betriebsstätte der GmbH in Deutschland zugeordnet werden können, sind gemäß des Art 7 Abs. 1 DBA in Deutschland zu versteuern.
2. Die Besteuerung des Einkommens als Geschäftsführer ergibt sich aus Art 14 Abs. 1 DAB Deutschland VAE. Wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, wird die Vergütung für die Tätigkeit in den VAE doet versteuert. Die Tätigkeit für die Betriebsstätte in Deutschland (GmbH) wird in Deutschland versteuert.
3. Insoweit ist es ratsam die Tätigkeit des Unternehmens in den VAE und der GmbH in Deutschland getrennt zu vergüten und diese in dem jeweiligen Land zu besteuern.
4. Die Gesellschafter der Deutschen GmbH werden in der Gesellschafterliste bei dem handelsregister geführt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen