Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Der Wettanbieter ist Pinnacle Sports. Ist dieser in Deutschland legal?
Dieser Anbieter ist legal. Gegenteiliges ist mir jedenfalls nicht bekannt.
2. Die Personen würden die Tipps auch für mich spielen und mir das Geld dann per Überweisung oder PostWert - Brief zukommen lassen.
Auch eine legale Methode, sofern das alles klappt und diese Personen vertrauenswürdig sind und Ihnen auch das Geld sodann zukommen lassen.
3. Angenommen ich spiele über einen Zeitraum von 5 Monaten, dann würde das einen Gewinn 37500 € einbringen. Wie wäre dieser zu versteuern? Muss hierfür zuvor ein Gewerbe angemeldet werden?
Ein Gewerbe brauchen Sie dafür nicht. Auch brauchen sie die Gewinne nicht zu versteuern, da diese aus einem Glücks-/ Wettspiel resultieren und keiner Einkommensart des Einkommenssteuergesetzes zuzuordnen sind.
4. Meine Eltern zahlen die Miete meiner Wohnung und ich würde sie eben durch diese Einnahme gerne entlasten. Können meine Eltern dann irgendwelche Schwierigkeiten bekommen bei einer etwailigen Rückerstattung (Antrag nach Studienende auf Ausgleich)?
Solange Sie stets ihr Vermögen korrekt angeben, brauchen Sie mit keinerlei Schwierigkeiten zu rechnen, auch wenn sie staatliche Leitungen beziehen sollten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Was mich noch interessieren würde:
Werde ich mit 5 Monaten Spielzeit nicht als Berufsspieler eingestuft? Und Pinnacle Sports zahlt ja (soweit mir bekannt) keine Wettsteuer (5%). Muss ich diese dann nicht verrichten? Als Student mache ich keine Steuererklärung, wie meinen Sie das mit dem Vermögen korrekt angeben?
Sehr geehrter Fragesteller,
Schuldner der Wettsteuer ist lediglich der Anbieter, der diese meist an den Nutzer weitergibt. Tut er dies nicht, haben Sie Glück. Diese Steuer brauchen Sie auch nicht nachzahlen.
Hinsichtlich des Vermögens meinte ich, dass Sie bei der Beantragung von Sozialleistungen (BaföG, Wohngeld usw.) lediglich stets Ihr Vermögen anzugeben haben. Wenn Sie dies offen legen, kann nichts passieren, auch wenn die Einkünfte aus dem Wettbetrieb sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt