Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gern auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Es ist sehr schön von Ihnen, dass Sie Ihre Mutter pflegen und hierfür Zeit opfern. Jedoch kann Ihre Schwester leider nicht zur Erbringung von Pflegeleistungen gezwungen werden. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Pflegeleistungen, die von Ihnen erbracht wurden, werden aber nach reformierter Gesetzeslage gem .§ 2057a Abs.1 Satz 2 BGB
bei der Bemessung des Erbanteils berücksichtigt. Wenn Sie den Paragraphen lesen, werden Sie feststellen, dass die Regelung äußerst schwammig ist, so dass über die Höhe eines Ausgleichs zu Ihren Gunsten kaum etwas gesagt werden kann.
An Ihrer Stelle wäre es daher eventuell eher zu überlegen, ob Sie sich die Pflegeleistungen vergüten lassen. In diesem Fall würden Sie eine eventuell spätere Auseinandersetzung mit Ihrer Schwester vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 13.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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