Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob für den Verkauf des geerbten Grundstückes Spekulationssteuer anfällt oder nicht, hängt davon ab, wann Ihr Vater das Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG
).
Die Spekulationsfrist beginnt ab Entnahmezeitpunkt aus dem Betriebsvermögen (Dies gilt aber nur für Entnahmen ab dem Veranlagungszeitraum 1999).
Sofern die Veräußerung außerhalb der 10-Jahres-Frist nach der Entnahme aus dem Betriebsvermögen erfolgt, bleibt der Verkauf für Sie steuerfrei.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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