Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. In Ihrem Fall teile ich Ihre Auffassung, dass gleichzeitig eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen könnte. Dazu können Sie beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft anfragen. Ihre Darstellung und Argumentation scheint mir aber überzeugend zu sein. Allerdings müssen Sie dann in dem Fall, dass nicht alle Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden dafür sorgen, dass die Tätigkeiten auch getrennt angeboten und beworben werden, damit nicht die freiberufliche Tätigkeit infiziert und dadurch ebenfalls gewerbesteuerpflichtig wird.
2. Sie können auch einen Impressumservice nutzen oder einen offiziellen Firmensitz bei einer anderen Anschrift haben. Auch in diesem Fall sollte dann aber geklärt werden, welches Finanzamt zuständig ist, insbesondere im Hinblick darauf welcher Hebesatz für die Gewerbesteuer anzusetzen ist. Wenn Sie eine befreundete Firma im Zuständigkeitsbereich des gleichen Finanzamts nutzen, ist das aber unproblematisch.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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