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Sozialpädagogin & Coach Freiberuflich oder Gewerbe + Impressum&Rechnung Adressschutz

12. Juli 2021 18:34 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Bin ich als Sozialpädagogin, die sich als Beraterin und Coach selbstständig macht und auch Online-Kurse anbietet, freiberuflich oder gewerblich tätig?

Es könnte gleichzeitig eine freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Teile der Arbeit können als freiberuflich, andere als gewerblich angesehen werden. Um dies abzuklären, sollte beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft eingeholt werden.

Guten Tag,
ich bin Sozialpädagogin und möchte mich selbstständig machen als Beraterin und Coach in den Themenfeldern Schwangerschaft, Geburt und Familie (also auch Zielgruppen und artverwandte Aufgaben die einer Sozialpädagogin entsprechen. Stichwort: Frühe Hilfen). Dazu erlange ich noch Fortbildungen für diese Bereiche (Still-und Schlafberaterin & Hypnosecoach).

Meine Angebote umfassen zum einen Online Zoom 1:1 Beratung und Coaching. Außerdem biete ich Online Kurse aus denen ich Gewinn erzielen möchte (Hypnomentale Geburtsvorbereitung). Die Onlinekurse sind vorgefilmt und finden nicht Live als Workshop statt. Es wird per E-Mail und Gruppen Live Stream mit Chatfunktion Austauschmöglichkeiten geben.

Frage 1: Gelte ich als Freiberuflerin? Z.B. weil ich dem Psychologen Beruf artverwandt bin?
Oder ist es durch die Onlinekurse generell ein Gewerbe?
Oder ist es eine gemischte Tätigkeit für die ich bei der 1:1 Beratung als Freiberuflerin gemeldet bin und die Onlinekurse als Gewerbe? Dies wird dann sicherlich steuerlich getrennt behandelt?

Frage 2: Ich arbeite im Homeoffice. Meine Privatadresse möchte ich nicht im Impressum meiner Webseite und auf der Rechnung teilen. Welche Möglichkeiten habe ich als Adressangaben ohne ein eigenes Büro zu mieten? Wie kann ich also meine Privatadresse vor neugierigen Kunden schützen?
Macht es einen unterschied ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten vorliegt?
Geht zum Beispiel die BüroAdresse eines befreundeten Unternehmens, bei denen ich jedoch keinen Büroraum habe sondern nur einen Briefkasten?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Einsatz editiert am 12.07.2021 20:09:22

12. Juli 2021 | 21:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

1. In Ihrem Fall teile ich Ihre Auffassung, dass gleichzeitig eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen könnte. Dazu können Sie beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft anfragen. Ihre Darstellung und Argumentation scheint mir aber überzeugend zu sein. Allerdings müssen Sie dann in dem Fall, dass nicht alle Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden dafür sorgen, dass die Tätigkeiten auch getrennt angeboten und beworben werden, damit nicht die freiberufliche Tätigkeit infiziert und dadurch ebenfalls gewerbesteuerpflichtig wird.

2. Sie können auch einen Impressumservice nutzen oder einen offiziellen Firmensitz bei einer anderen Anschrift haben. Auch in diesem Fall sollte dann aber geklärt werden, welches Finanzamt zuständig ist, insbesondere im Hinblick darauf welcher Hebesatz für die Gewerbesteuer anzusetzen ist. Wenn Sie eine befreundete Firma im Zuständigkeitsbereich des gleichen Finanzamts nutzen, ist das aber unproblematisch.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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