Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Mindesteinsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Beurteilung wie folgt beantworten:
Sie geben an Rechnungen ausgestellt zu haben, obwohl Sie kein Gewerbe geführt haben. Leider geben Sie nicht an, ob diese Rechnungen von der Rechnungsempfängerseite bezahlt worden sind. Ist dies der Fall und Sie haben dort Umsatzsteuer ausgewiesen, so schulden Sie dem FA diese ausgewiesene Umsatzsteuer.
Ein Betrug könnte darin liegen, dass Sie den Rechnungsempfängern Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl Sie nicht vorhatten diese abzuführen.
Letztlich liegen ein zu wenig Angaben zum Sachverhalt vor, um konkrete Vorgehensweisen zu erteilen, allerdings liegt eine Selbstanzeige nahe, wobei ich nur empfehlen kann diese durch einen Fachmann zu stellen, da kleine formelle Fehler die Wirkung der Selbstanzeige verpuffen lassen.
Gerne stehe auch ich Ihnen für eine weitere Beauftragung zur Verfügung wenden Sie sich hierzu an mich unter Haberbosch@HS-Rechtsanwaelte.de