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Sozialleistung - Konsekvenzen der verschwiegenen Einkünfte

26. August 2011 04:56 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Hallo!
Ich bitte um Rat im folgenden Fall:
Eine ältere Frau (88) hat vor 10 Jahren Grundsicherung im Alter wegen Mittellosigkeit beim Sozialamt beantragt und seitdem die volle Leistung bekommen. Im Erstantrag hat sie nicht angegeben, dass sie kleine Rente (etwa 300€) im Ausland auf ihr dortiges Bankkonto monatlich bekommt. Der Grund: vermutlich Unkenntnis der Vorschriften. Da die Leistung im jeden Jahr neu beantragt werden musste, hat sie die Sache mehrmals verschwiegen.
Seit zwei Jahren befindet sie sich in einem Pflegeheim, da sie geistig und körperlich nicht mehr allein zurechtkommt. Die Unterkunft bezahlt Sozialamt, keine neuen Anträge wurden aufgefordert.
Die Frau hat eine Tochter, die schon selber im Ruhestand ist und knappe Rente bekommt. Die Mutter hat ihre Tochter vor Jahren zu Mitbesitzerin ihres ausländischen Kontos gemacht, damit diese über ihr Geld nach ihren
Anweisungen verfügen kann, wenn sie ab und zu nach ihr Herkuntfsland fährt. Und so wurde das Konto durch verschiedene Anschaffungen immer geleert. In den letzten 3 Jahren hat die Frau ihrer Tochter das ganze Geld vom Konto (Rente) geschenkt, mit dem die Tochter die Grundrenovierung ihrer Wohnung bezahlen konnte.
Die Tochter scheint, der unkorrekten Sache und den Verpflichtungen ihrer Mutter gegen das Sozialamt unbewußt zu handeln, mit Gefühl, dass sie das richtige tut, indem sie den Anweisungen der Mutter einfach folgt.
Die Sache kommt ans Tageslicht.
Was kann passieren?
Was kann der alten Frau zustoßen?
Kann die Tochter als Komplize bestraft werden?
Kann das Sozialamt das übergezahlte Geld zurückfordern und von wem?

Danke!
F.T.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Was kann der alten Frau zustoßen?
Sie kann nicht verurteilt werden, wenn sie nicht verhandlungsfähig ist. Das ist hier wahrscheinlich der Fall, weil sie körperlich und geistig nicht mehr alleine zurecht kommt, wobei dies auch von einem Psychiater begutachtet werden kann.

Kann die Tochter als Komplize bestraft werden?
Für die Bestrafung wegen Beihilfe ist erforderlich, dass die Tochter hinsichtlich aller Umstände der Tat vorsätzlich gehandelt hat. Insbesondere muss sie gewußt haben, dass die Mutter falsche Angaben vor dem Sozialamt gemacht haben. Dies wäre (nur) dann zu beweisen, wenn die Mutter die Tochter belastet hätte. Sie hat aber ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. sie muss nicht vor Gericht aussagen.
Kann das Sozialamt das übergezahlte Geld zurückfordern und von wem?
Das zu Unrecht überzahlte Geld kann vom Leistungsberechtigten zurückgefordert werden.
Das war eine Erstberatung.

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