von RA Patrick Inhestern
Hallo! Eine Familie (Vater, Sohn, Sohn, Tochter) ist gemeinschaftlicher Besitzer einer Immobilie. Die Eigentumsverhältnisse richten sich aus dem Erbfall: Vater 2/3, Rest zu je gleichen Anteilen der Kinder Das Haus ist ein Einfamilienhaus das die Tochter mitbewohnt und sich monatlich nachweisli ...
Sohn