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Sozialabgaben für Hausmeister
26. September 2005 13:17
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sind Sozialabgaben für Hausmeister in Studentenwohnheimen umlagefähig oder gibt es Ausnahmeregelungen bei öffentlich bezuschussten Baumassnahmen?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Sozialabgaben umlagefägig sind und es dazu keine Ausnahmen gibt (AG Kleve WM 89, 28).
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können.
Aber gerade beim Hausmeister sollten Sie die NK-Abrechnung genau kontrollieren und Belege einsehen. Denn nimmt dieser (was meistens der Fall ist) neben der eigentlichen Hausmeistertätigkeit auch Verwaltungsaufgaben wahr oder führt Reparaturen aus (die Aufschlüsselung obliegt dem Vermieter), ist der darauf anfallende Kostenanteil NICHT umlagefähig (LG Köln Az.: 410 S 273/91; LG Hannover Az.: 8 S 53/90
).
Vielleicht hilft Ihnen das dann weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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