Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.
Songtexte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Daher muss für eine Vervielfältigung oder Verbreitung des Werkes die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden.
Der urheberrechtliche Schutz von einzelnen Textstellen ist nicht so weitgehend. Allerdings unterliegt das Zitatrecht der Prämisse, dass es nur Werke beanspruchen dürfen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene "Schaffenshöhe" aufweisen. Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Zitate von veröffentlichten Werken nur verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dieser Zweck wird maßgeblich in kulturellem oder wissenschaftlichem Zusammenhang zu sehen sein. Eine gewerbliche Nutzung wird aber von dem Zitatrecht nicht umfasst. Ein Zitat im oben genannten Sinne muss mit Quellenangaben versehen sein.
Eine gewerbliche Nutzung von Zitaten scheidet auch dann aus, wenn sie mit der Quellenherkunft versehen ist.
Aufgrund der Gefahr, dass Sie bei der gewerblichen Nutzung von Zitaten abgemahnt werden können, würde ich von dem Verbreiten oder öffentlichen Wiedergeben solcher Zitate Abstand nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben konnte und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred A. Binder
Rechtsanwalt
Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Manfred A. Binder
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