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Songtext-Auszüge

27. März 2008 20:43 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
wir würden uns für die kommerzielle Nutzung (Textildruck) von engl. Songtext-Auszügen sowohl aktueller als auch älterer Musikstücke interessieren. Gibt es da eine ähnliche Basis wie bei musikalischen Tönen, die nicht länger als X Sekunden sein dürfen (kleine Münze), damit sie ohne Nutzungsrecht verwendet werden können? Nennen wir ein Beispiel: I`ll meet you at the `Dark side of the Moon`. Der Text ist nun nicht mehr nur ein Songtitel (ich geh davon aus, daß dieses berühmte Pink Floyd Stück bekannt ist), sondern findet Verwendung in einem eigenen Satzbau. Wie weit muß ein Text abgewandelt werden - es handelt sich immer nur um max. 10-12 Worte- um auf rechts-sicherer Seite zu bleiben.
Dann noch: Würde ich die Wortgruppe "Dark side of the moon", also genau den Songtitel, verwenden wollen kann ich dann um Urheberrechts-Verletzungen auszuschließen die Herkunft Pink Floyd druntersetzen - also wie bei Verwendung von Zitaten, die benutzt werden können, wenn die Herkunft (z.b. Goethe oder Kant) dabei, bzw. darunter steht?

Beste Grüße

27. März 2008 | 21:26

Antwort

von


(139)
Nördliche Auffahrtsallee 65
80638 München
Tel: 089 / 550 559 45
Web: https://www.ra-manfredbinder.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.

Songtexte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Daher muss für eine Vervielfältigung oder Verbreitung des Werkes die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden.

Der urheberrechtliche Schutz von einzelnen Textstellen ist nicht so weitgehend. Allerdings unterliegt das Zitatrecht der Prämisse, dass es nur Werke beanspruchen dürfen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene "Schaffenshöhe" aufweisen. Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Zitate von veröffentlichten Werken nur verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dieser Zweck wird maßgeblich in kulturellem oder wissenschaftlichem Zusammenhang zu sehen sein. Eine gewerbliche Nutzung wird aber von dem Zitatrecht nicht umfasst. Ein Zitat im oben genannten Sinne muss mit Quellenangaben versehen sein.

Eine gewerbliche Nutzung von Zitaten scheidet auch dann aus, wenn sie mit der Quellenherkunft versehen ist.

Aufgrund der Gefahr, dass Sie bei der gewerblichen Nutzung von Zitaten abgemahnt werden können, würde ich von dem Verbreiten oder öffentlichen Wiedergeben solcher Zitate Abstand nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben konnte und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred A. Binder
Rechtsanwalt

Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


ANTWORT VON

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