Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da keine konkrete Zeit vereinbart ist, zu welcher das Projekt fertiggestellt sein soll, muss man dem Vertragspartner nunmehr einen konkreten Termin benennen.
Hier sollte man in etwa den Zeitraum ansetzen, welchen er für den ersten Teil des Projektes benötigt hat.
Wenn die von Ihnen gesetzten Termine insoweit ein angemessener Zeitraum für ihn waren, sollte man den Vertrag nunmehr beenden.
Da der Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllt und sämtliche Fristen verstrichen sind, kann man den Rücktritt vom Werkvertrag erklären.
Der Vertrag ist dann - soweit möglich - rückabzuwickeln.
Wenn man die Leistung des Vertragspartners schon verwenden kann, die App also im aktuellen Stadium verwendbar ist, steht ihm ein Teilvergütungsanspruch zu. Dieser ist aufgrund der Zahlung schon erledigt.
Wenn man mit der App im aktuellen Stadium gar nichts anfangen kann, muss der Vertragspartner das bisher erhaltene Geld erstatten.
Das Geld muss dann notfalls gerichtlich eingefordert werden.
Wenn Ihnen Mehrkosten durch die Beauftragung eines anderen Programmieres entstehen, können diese als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir sehr weiter.
Gibt es bestimmte Schlagwörter, die im Anschreiben zu nennen wären?
Oder muss ich eine bestimmte Form einhalten?
Das Anschreiben würde ich dem Entwickler dann per Einschreiben zukommen lassen.
Es ist, so, dass mit der App, wie sie aktuell ist, nichts anzufangen ist.
Selbst wenn ich den Quellcode bekäme, würde ein anderer Entwickler viel Zeit brauchen, um sich da rein zu denken, da wäre eine Neuentwicklung sicher nicht teurer.
Ich hatte in der Vergangenheit viel Verständnis für die Situation des Entwicklers, er hatte Projekte mit höherer Priorität, ist Vater geworden etc. Es gab aber immer, wenn auch kurze Rückmeldungen. Die sind aber in den letzten Monaten vollkommen ausgeblieben.
Da sich das Projekt, dass kurzfristig fertig werden sollte, nun schon über 2 Jahre ohne Ergebnis läuft, sehe ich keinen anderen Weg, als diesen.
Noch mal vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ivo von Bohuszewicz
info@elbohu.de
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die Wörter "Nichtleistung", "Verspätung", "Rücktritt" und "Schadensersatz" sollten schon vorkommen.
Ansonsten sollte der Brief per Einschreiben versandt werden.
Insbesondere kommt auch nur noch ein Rücktritt in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen